Das Wichtigste in Kürze
Vollzugsbeamte im Schichtdienst erhalten oft freie Heilfürsorge – der Dienstherr zahlt alles. Andere Beamte erhalten Beihilfe (50–70 %) und brauchen eine PKV für den Rest.
Alle Vollzugsbeamten der Bundespolizei erhalten freie Heilfürsorge. Keine eigene PKV notwendig – der Bund trägt alle notwendigen Krankheitskosten direkt.
Wer Beihilfe statt Heilfürsorge hat, muss den nicht gedeckten Anteil privat versichern. Eine gut gewählte PKV kombiniert mit der Beihilfe ergibt meist besseren Schutz als die GKV,
Mit dem Übertritt in die Pension endet die Heilfürsorge. Als Pensionär bist du beihilfeberechtigt. Du brauchst dann eine PKV als Beihilfeergänzung – idealerweise schon vor der Pensionierung abgeschlossen.
Bei Heilfürsorge werden Familienangehörige nicht automatisch mitversichert. Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Krankenversicherung (PKV oder GKV).
100 %
aller Polizisten werden dienstunfähig
50–70%
Jahre Pensionsalter im NRW-Vollzug (§114 LBG NRW)
0 €
monatliche Versorgungslücke (netto, Durchschnitt)
Heilfürsorge: Wie funktioniert sie?
Die freie Heilfürsorge ist ein besonderes Fürsorgerecht für Polizei- und Feuerwehrbeamte im aktiven Vollzugsdienst. Sie ist in § 70 BBG (Bundesbeamtengesetz) bzw. den landesrechtlichen Entsprechungen geregelt.
Bei der Heilfürsorge rechnet der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit dem Dienstherrn ab – du zahlst keinen Eigenanteil. Es gelten bestimmte Leistungskataloge und du musst Heilfürsorgeärzte aufsuchen (oft alle zugelassenen Kassenärzte und Krankenhäuser).
Was die Heilfürsorge abdeckt
- Ärztliche Behandlung (Allgemein- und Fachärzte)
- Krankenhausaufenthalte (Regelleistungen)
- Verschriebene Medikamente
- Zahnärztliche Grundversorgung
- Physiotherapie und Heilmittel (nach Verordnung)
- Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte – eingeschränkt)
Was die Heilfürsorge NICHT abdeckt
- Familienangehörige (keine automatische Mitversicherung)
- Zahnersatz (nur Grundversorgung)
- Sehhilfen über Grundversorgung hinaus
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbett-, Zweibettzimmer, Chefarzt)
- Alternative Medizin (Homöopathie, Osteopathie)
- Kosmetische Behandlungen
Ergänzende Krankenversicherung bei Heilfürsorge sinnvoll
Auch bei Heilfürsorge können Zusatzversicherungen sinnvoll sein: Eine Zahnzusatz- oder Krankenhaus-Zusatzversicherung schließt Lücken bei Zahnersatz und Wahlleistungen. Diese Zusatzversicherungen sind deutlich günstiger als eine volle PKV.
Beihilfe: Wie funktioniert sie?
Das Beihilfesystem gilt für Beamte, die keine Heilfürsorge erhalten (z. B. Beamte in der Verwaltung, in manchen Bundesländern auch Beamte in der Ausbildungsphase). Du zahlst deine Arztrechnung selbst vor und bekommst einen Teil erstattet:
Personengruppe | Beihilfesatz (typisch) | PKV-Anteil (Restsatz) |
Beamter ohne Kinder | 50 % | 50 % (PKV notwendig) |
Beamter mit 2+ Kindern | 70 % | 30 % (PKV notwendig) |
Ehepartner (nicht berufstätig) | 70 % | 30 % |
Kinder (kindergeldberechtigt) | 80 % | 20 % |
Pensionäre | 70 % | 30 % |
Beihilfesätze variieren nach Bundesland
Die genannten Sätze sind typisch für das BBesG (Bund) und viele Länder. Einige Länder haben abweichende Regelungen. Bayern und Baden-Württemberg haben zuletzt ihre Beihilfesätze angepasst. Prüfe die aktuellen Beihilfevorschriften deines Dienstherrn.
Welches System gilt in welchem Bundesland?
Personengruppe | Vollzugsbeamte (aktiver Dienst) | Anmerkung |
Bundespolizei (Bund) | Freie Heilfürsorge | § 70 BBG |
Bayern | Freie Heilfürsorge | Art. 96 BayBG |
NRW | Freie Heilfürsorge | § 88 LBG NRW |
Baden-Württemberg | Beihilfe (für Vollzug) | BW wechselte 2013 vom Heilfürsorge- zum Beihilfesystem; Beihilfesatz wurde erhöht |
Hessen | Freie Heilfürsorge | § 95 HBG |
Hamburg | Freie Heilfürsorge | § 78 HmbBG |
Berlin | Freie Heilfürsorge | § 79 LBG Berlin |
Sachsen | Beihilfe | Kein Heilfürsorgesystem für Vollzug |
Regelungen können sich ändern – immer aktuell prüfen
Die Regelungen zur Heilfürsorge und Beihilfe sind durch Landesgesetze geregelt und können sich ändern. Baden-Württemberg ist ein Beispiel dafür, dass auch eine Abkehr von der Heilfürsorge möglich ist. Prüfe vor der Bewerbung das aktuelle System in deinem Bundesland beim jeweiligen Innenministerium.
Heilfürsorge vs. Beihilfe: Was ist besser?
- Keine monatlichen PKV-Beiträge
- Keine Vorauszahlung und Erstattungswartezeit
- Kein Verwaltungsaufwand für Rechnungseinreichung
- Volles Kostenrisiko beim Dienstherrn
- Auch bei Langzeiterkrankung keine Eigenkosten
Nachteile Heilfürsorge
- Kein Privatpatientenstatus (kein freier Arztzugang)
- Keine freie Krankenhauswahl (nur Allgemeinleistungen)
- Übergang zur Beihilfe bei Pensionierung erfordert PKV-Abschluss
- Familienmitglieder nicht automatisch mitversichert
- Leistungseinschränkungen bei Zahnersatz und Wahlleistungen
Wichtig: Was passiert bei der Pensionierung?
Die Heilfürsorge endet mit dem Übertritt in den Ruhestand. Als Pensionär bist du dann beihilfeberechtigt (in der Regel 70 % Beihilfesatz). Für die verbleibenden 30 % brauchst du eine private Krankenversicherung.
Planungsfehler: PKV erst im Rentenalter abschließen
Wenn du erst mit 60+ Jahren eine PKV abschließt, zahlst du deutlich höhere Beiträge – und hast keinen Versicherungsschutz für Vorerkrankungen. Die günstigste Strategie ist es, schon während des aktiven Dienstes eine Anwartschaftsversicherung oder eine leistungsschwache PKV für die Zeit ab Pension abzuschließen. Das sichert dir günstige Einstiegskonditionen.
Empfehlung für Heilfürsorge-Beamte
Wenn du freie Heilfürsorge hast, schließe dennoch frühzeitig – idealerweise zu Beginn deiner Laufbahn – eine PKV-Anwartschaft oder eine kostengünstige Beihilfe-Ergänzungs-PKV ab. So sicherst du dir die Gesundheitsprüfung zu jungen Jahren und günstige Beiträge für die Pensionszeit.
Häufige Fragen zur Krankenversorgung bei der Polizei
Was passiert mit meiner Krankenversorgung als Polizeibeamter während der Probezeit?
In der Regel besteht auch während der Probezeit Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Als Beamter auf Probe (auch als Polizeianwärter im Beamtenstatus) bist du beihilfeberechtigt. Manche Länder gewähren Heilfürsorge erst ab der Verbeamtung auf Probe, nicht schon für Anwärter. Prüfe dies für dein Bundesland beim Dienstherrn.
Muss ich als Polizist mit Heilfürsorge meine Familie selbst versichern?
Ja. Die freie Heilfürsorge gilt nur für dich als Beamten persönlich. Dein Ehepartner und deine Kinder sind nicht automatisch mitversichert. Sie müssen sich eigenständig krankenversichern – entweder privat oder in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn dein Partner nicht berufstätig ist, kann er sich in der GKV freiwillig versichern oder eine PKV abschließen.
Kann ich als Polizist in die gesetzliche Krankenkasse eintreten?
Wenn du freie Heilfürsorge hast, brauchst du keine Krankenkasse – weder GKV noch PKV. Wenn du im Beihilfesystem bist, kannst du grundsätzlich auch in die GKV eintreten, musst dann aber auf die Beihilfe verzichten (das ist wirtschaftlich in der Regel nachteilig). Wende dich für eine Beratung an einen unabhängigen Versicherungsberater.
Zahlt die Heilfürsorge auch Zahnersatz?
Die Heilfürsorge übernimmt die Grundversorgung bei Zahnersatz. Hochwertige Materialien, Implantate oder aufwendige Brückenversorgungen werden in der Regel nur anteilig oder gar nicht erstattet. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher auch für Heilfürsorge-Beamte empfehlenswert, um Lücken zu schließen.
Ändert sich meine Krankenversorgung, wenn ich vom Vollzug in die Verwaltung wechsle?
Ja, in vielen Ländern ist die Heilfürsorge an den aktiven Vollzugsdienst geknüpft. Wechselst du in eine Verwaltungstätigkeit (z. B. dauerhafter Innendienst, Führungsebene ohne Vollzugsfunktion), kann es zu einem Wechsel ins Beihilfesystem kommen. Prüfe das im konkreten Fall mit deiner Personalabteilung.
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