Haftpflichtversicherung
Wie anfangs bereits erwähnt fordert das Gesetz (§4 PflVG), dass für jedes angemeldete Fahrzeug eine ausreichende KFZ-Haftpflichtversicherung vorhanden ist.
Als ausreichend gilt diese, wenn sie bei Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1,12 Millionen Euro und bei Vermögenschäden 50.000 Euro abdeckt.
Die meisten Versicherer haben allerdings weitaus höhere Deckungssummen. In der Regel belaufen sich diese auf 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden.
Teilkasko
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung und bietet die Teilkaskoversicherung zusätzlichen Schutz für dein eigenes Fahrzeug.
Versichert sind Schäden wie:
- Zusammenstöße mit Haarwild
- Brand und Explosionen
- Diebstahl
- Glasbruch
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung baut auf die Teilkasko auf und kommt für Schäden auf, welche durch selbstverschuldete Unfälle entstehen und durch Vandalismus und Fahrverflucht Unbekannter.
Je nach Fahrzeug solltest du prüfen ob beispielsweise eine Vollkasko sinnvoll ist. Gerade bei älteren Fahrzeugen ist dies oftmals nicht mehr der Fall.
In der folgenden Abbildung sind die Leistungsbausteine der Kfz-Versicherung für Polizisten aufgelistet: