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Altersvorsorge

Inhalt

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Polizeibeamte sind förderberechtigt – hier erfährst du, wie die Förderung funktioniert, was es kostet und ob es sich für dich wirklich lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

Start

1. Januar 2027 – Gesetzesbeschluss vom 27. März 2026

Förderberechtigung

Alle Polizeibeamten bei Landes- und Bundespolizei ausdrücklich eingeschlossen

Grundzulage

Bis zu 540 € pro Jahr – plus 300 € je kindergeldberechtigtem Kind

Brutto-Sparen fürs Alter

Kapital wächst in der Ansparphase ohne Abgeltungssteuer

Steuerfreies Wachstum

Max. 1,0 % Effektivkosten p. a. – Beim Standard­produkt – günstigere Produkte deutlich besser

Riester läuft weiter

Bestehende Verträge bleiben – ab 2027 keine neuen Riester-Abschlüsse mehr

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist der direkte Nachfolger der Riester-Rente. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Stattdessen gibt es das Altersvorsorgedepot – ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das du bei einer Bank oder einem Fondsanbieter führst. Alternativ bieten auch Versicherungen entsprechende Depot-Modelle an, die oft mit zusätzlichen Beitragsgarantien verknüpft sind.

Frühestens ab dem 65. Geburtstag kannst du darauf zugreifen – spätestens ab dem 70. Lebensjahr muss das Kapital schrittweise entnommen werden. Im Ruhestand gibt es neben der klassischen lebenslangen Rente auch die Möglichkeit einer Zeitrente über einen selbst definierbaren Auszahlungsplan.

Der wichtigste Unterschied zur bisherigen Riester-Rente: Du investierst dein Geld direkt am Kapitalmarkt – in Aktien, Fonds oder ETFs. Eine Kapitalgarantie ist nicht mehr verpflichtend. Genau das war bei Riester das große Problem: Teure Garantieversprechen haben die Renditen über Jahrzehnte aufgefressen.

Staatliches Standardprodukt
Wer sich nicht selbst um die Produktauswahl kümmern will, bekommt ein gesetzlich definiertes Standardprodukt – günstig, einfach, ohne große Entscheidungen. Der Staat wird dafür per Gesetz ermächtigt, ein öffentliches Angebot als günstige Alternative zu privaten Produkten zu schaffen.

Sind Polizeibeamte förderberechtigt?

Ja – ausdrücklich. Alle Polizistinnen und Polizisten bei Landes- und Bundespolizei sind nach dem Altersvorsorgereformgesetz förderberechtigt. Das war bereits unter der Riester-Rente so und bleibt auch beim neuen Produkt bestehen.

Neu: Auch Selbstständige und Freiberufler, die bislang keine Förderung erhielten, können das Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzen. Für dich als Polizeibeamter ändert sich an der grundsätzlichen Förderberechtigung also nichts – außer dass das Produkt jetzt deutlich attraktiver ist.

Wie hoch ist die Förderung konkret?

Die staatliche Grundzulage funktioniert nach einem Stufenmodell:

Eigenbeitrag pro Jahr
Staatliche Förderquote
Zulage (max.)
Bis 360 €
50 % auf diesen Betrag
180 €
361 € bis 1.800 €
25 % auf diesen Betrag
360 €
Über 1.800 €
Keine weitere Zulage
Maximale Grundzulage
Bei 1.800 € Eigenbeitrag/Jahr
540 €

Um die volle Grundzulage von 540 Euro zu erhalten, musst du also 150 Euro pro Monat (= 1.800 €/Jahr) einzahlen. Wer 100 Euro im Monat spart (1.200 €/Jahr), erhält 390 Euro Grundzulage pro Jahr – eine Förderquote von 32,5 Prozent auf den Eigenbeitrag.

Kinderzulage: Der echte Gewinn für junge Polizeifamilien

Zusätzlich zur Grundzulage gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage wird bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von nur 25 Euro gewährt.

Beispiel: Polizist mit 2 Kindern

Du zahlst 25 €/Monat (= 300 €/Jahr) ein und hast zwei kindergeldberechtigte Kinder:

Grundzulage: 50 % von 300 € = 150 €  |  Kinderzulage: 2 × 300 € = 600 €
Gesamtförderung: 750 € auf nur 300 € Eigenbeitrag

Der Staat zahlt dir 2,50 € für jeden selbst eingezahlten Euro.

Beispielrechnung: Was kommt nach 32 Jahren heraus?

Annahmen: 35-jähriger Polizist, keine Kinder, 100 €/Monat Eigenbeitrag, Pensionsalter 67, 0,5 % Kosten p. a., 7 % erwartete Rendite.

Position
Betrag
Eigene Einzahlungen (32 Jahre × 1.200 €)
38.400 €
Staatliche Grundzulage (390 € × 32 Jahre)
12.480 €
Depotwert bei Rentenbeginn (7 % Rendite, 0,5 % Kosten)
ca. 176.000 €
Reguläres ETF-Depot ohne Förderung
ca. 142.000 €

540 €

Max. Grundzulage pro Jahr

300 €

Kinderzulage pro Kind/Jahr

1,0 %

Max. Effektivkosten p. a. (Standardprodukt)

Die Kosten: Der entscheidende Hebel

Das Gesetz legt fest: Beim Standardprodukt dürfen die Effektivkosten maximal 1,0 % pro Jahr betragen. Das klingt wenig – macht über 30 Jahre aber einen enormen Unterschied:

Kostenbelastung p. a.
Depotwert bei 67
Unterschied
0,1 % (günstiges Produkt)
ca. 200.000 €
0,5 % (mittleres Produkt)
ca. 176.000 €
−24.000 €
1,0 % (gesetzliches Maximum)
ca. 148.000 €
−52.000 €
Achtung bei der Produktauswahl

Viele Anbieter werden das Altersvorsorgedepot aktiv vertreiben – und dabei eher teurere Produkte empfehlen. Lass dich nicht von der staatlichen Förderung blenden: Schau immer auf die Effektivkosten im Produktinformationsblatt. Alles über 0,3 % pro Jahr solltest du kritisch hinterfragen.

Steuerliche Behandlung

Das Altersvorsorgedepot funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:

  • Ansparphase: Keine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, Dividenden oder Fondsausschüttungen. Das Kapital wächst steuerfrei.
  • Auszahlungsphase: Das entnommene Kapital wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter versteuert.

Im Ruhestand ist dein steuerpflichtiges Einkommen in der Regel deutlich niedriger als im Berufsleben, deshalb auch der Steuersatz. Über die Steuererklärung ist zudem ein Sonderausgabenabzug möglich.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile

Nachteile

Lohnt es sich trotz Beamtenversorgung?

Als Polizeibeamter erhältst du nach 40 Dienstjahren bis zu 71,75 % deines letzten Grundgehalts als Pension. Du hast also bereits eine gute Basisabsicherung. Trotzdem gibt es drei gewichtige Gründe, das Altersvorsorgedepot ernst zu nehmen:

  • Die Pension deckt nie 100 %. Auch 71,75 % bedeuten eine spürbare Einkommensreduzierung im Ruhestand.
  • Die Politik diskutiert die Beamtenversorgung. Verschiebungen beim Pensionseintrittsalter sind auf 30–40 Jahre nicht ausgeschlossen.
  • Die Zulagen sind geschenktes Geld. 540 Euro Grundzulage pro Jahr über 30 Jahre liegen zu lassen ergibt wirtschaftlich keinen Sinn – vorausgesetzt, die Kosten stimmen.
Einschätzung

Für Polizisten mit Kindern ist das Altersvorsorgedepot angesichts der Kinderzulage fast immer attraktiv. Für Polizisten ohne Kinder lohnt es sich vor allem dann, wenn du ein Produkt mit wirklich niedrigen Kosten (unter 0,3 % p. a.) findest und einen langen Zeithorizont von mindestens 20 Jahren mitbringst.

Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Du kannst deinen alten Vertrag auch nach dem 1. Januar 2027 weiter besparen und erhältst weiterhin die bisherigen Zulagen. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist freiwillig möglich, aber nicht immer sinnvoll.

Vor einem Wechsel unbedingt prüfen

Ob sich ein Wechsel vom alten Riester-Vertrag zum neuen Altersvorsorgedepot lohnt, hängt stark vom konkreten Vertrag ab – insbesondere von den bereits angesammelten Zulagen und den Kosten. Lass das individuell durchrechnen, bevor du kündigst oder wechselst.

FAQ

Ab wann kann ich das Altersvorsorgedepot abschließen?

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Ab dann können neue Verträge abgeschlossen werden. Gleichzeitig sind ab diesem Datum keine neuen Riester-Verträge mehr möglich.

Für die volle Grundzulage von 540 Euro brauchst du 1.800 Euro pro Jahr – also 150 Euro monatlich. Für die volle Kinderzulage von 300 Euro je Kind reichen bereits 25 Euro pro Monat aus.

Da das Produkt erst ab 2027 startet, sind die Anbieter noch nicht vollständig bekannt. Erwartet werden klassische Lebensversicherer, Banken, Direktbanken und Fondsanbieter. Zudem soll es ein staatliches Standardprodukt als günstige Basisoption geben. Vergleiche frühzeitig die Effektivkosten, sobald konkrete Produkte vorliegen.

Das Depot ist frühestens ab dem 65. Geburtstag zugänglich. Bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ändert sich daran nichts – du kannst erst ab 65 darauf zugreifen. Das Depot läuft weiter, auch wenn du schon früher in Pension bist.

Im Todesfall wird das angesparte Kapital grundsätzlich dem Nachlass zugerechnet. Eine direkte Übertragung an eine förderberechtigte Person (z. B. Ehepartner) in ein eigenes Altersvorsorgedepot ist möglich. Die genauen Modalitäten werden in der Ausführungsgesetzgebung geregelt.

Ja, absolut. Das Depot gehört dir persönlich, nicht dem Dienstherrn. Es zieht mit um: Bei einem Jobwechsel oder in der Selbstständigkeit läuft der Vertrag einfach weiter. Die eingestrichenen Zulagen gehören dir und arbeiten bis zur Rente steuerfrei weiter. Wichtig: Du darfst das Geld nur nicht vorzeitig auszahlen lassen, sonst musst du die Zulagen zurückzahlen. Solange es im Depot liegen bleibt, ist die kurze Dienstzeit kein Nachteil.

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