Das Wichtigste in Kürze
Dienstherr entscheidet – nicht der Arzt
Die rechtliche DU-Feststellung trifft der Dienstherr, auf Basis des amts- oder polizeiärztlichen Gutachtens.
6-3-6-Regel als Auslöser
Wer innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate krank ist und keine Besserung zu erwarten ist, riskiert ein DU-Verfahren.
BaW/BaP: 0 € vom Staat
Anwärter und Probebeamte werden entlassen – kein Ruhegehalt, keine Übergangsleistung, keine GRV-Rente.
BaL: bis 50 % Einkommensverlust
Beamte auf Lebenszeit erhalten Pension, aber mit bis zu 10,8 % dauerhaftem Versorgungsabschlag und wenigen Dienstjahren.
GRV zahlt fast nie
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nach Entlassung fast nie – die 5-Jahres-Wartezeit ist meist nicht erfüllt.
DU-Versicherung schließt alle Lücken
Sie ist der einzige wirksame Schutz: zahlt bei amtsärztlicher Feststellung, unabhängig von GRV und Beamtenstatus.
Es ist eine Frage, die sich viele Polizisten nicht stellen wollen – weil die Antwort unbequem ist: Was passiert eigentlich, wenn ich meinen Dienst nicht mehr ausüben kann? Was bekomme ich noch vom Staat? Was bleibt von meinem Einkommen übrig?
Die Realität sieht düster aus – insbesondere für junge Polizisten. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie ein DU-Verfahren abläuft, welche Versorgung du bekommst (und welche nicht), und warum eine DU-Versicherung kein Luxus ist, sondern Pflicht.
~25 %
aller Polizisten werden vor Rentenalter dienstunfähig
> 50 %
der DU-Fälle gehen auf psychische Erkrankungen zurück
0 €
staatliche Versorgung für Polizeianwärter bei DU ohne Dienstunfall
Der Auslöser: Wann beginnt ein DU-Verfahren?
Ein Dienstunfähigkeitsverfahren beginnt nicht von heute auf morgen. Es gibt einen klar geregelten Auslöser – die sogenannte 6-3-6-Regel:
Die 6-3-6-Regel – Wann dein Dienstherr handeln muss
Wenn du innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate krankgeschrieben warst und keine Besserung in den nächsten 6 Monaten zu erwarten ist, ist der Dienstherr verpflichtet, ein DU-Verfahren einzuleiten. Das ist keine Kann-Regelung – der Dienstherr muss in diesem Fall aktiv werden.
Vor diesem Schritt steht allerdings das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Wenn du innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt krankgeschrieben warst, ist dein Dienstherr verpflichtet, dir ein BEM anzubieten. Ziel: Ursachen für die Erkrankung finden, Arbeitsplatz anpassen, schrittweise Wiedereingliederung ermöglichen – z.B. nach dem Hamburger Modell mit stufenweise steigenden Arbeitsstunden.
BEM vs. DU-Verfahren – der wichtige Unterschied
Merkmal | BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) | DU-Verfahren |
Ziel | Rückkehr in den Dienst ermöglichen | Dienstunfähigkeit rechtlich feststellen |
Wann | Nach 6 Wochen Krankheit im Jahr | Nach 6-3-6-Regel oder wenn BEM scheitert |
Freiwillig? | Für dich freiwillig – du kannst ablehnen | Nicht freiwillig – Dienstherr leitet ein |
Ergebnis | Maßnahmenplan zur Wiedereingliederung | Entlassung (BaW/BaP) oder Ruhestand (BaL) |
Tipp | Nimm das BEM wahr – es kann das DU-Verfahren verhindern | Rechtsanwalt hinzuziehen empfohlen |
Das DU-Verfahren: Schritt für Schritt
Einleitung durch den Dienstherrn
Du erhältst ein Schreiben der Personalstelle, das dich auffordert, dich eineramts- oder polizeiärztlichen Untersuchungzu unterziehen. Das Verfahren läuft immer über den Dienstherrn – nicht über die Krankenkasse oder einen Rentenversicherungsträger.
Polizeiärztliche Untersuchung
Der Polizeiarzt untersucht dich anhand der Vorgaben der PDV 300 (Polizeidienstvorschrift). Er prüft, ob du die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes noch erfüllst – Sehschärfe, Farbsehen, Herz-Kreislauf, Psyche, Motorik. Das Gutachten des Polizeiarztes ist die entscheidende Grundlage für die Feststellung des Dienstherrn.
Rechtliche Feststellung durch den Dienstherrn
DerDienstherr(nicht der Arzt) trifft die rechtliche Entscheidung: Liegt Dienstunfähigkeit vor? Er stützt sich auf das polizeiärztliche Gutachten, ist aber nicht daran gebunden. Wichtig: Bis zur rechtskräftigen Feststellung erhältst du weiterhin deine vollen Dienstbezüge.
Suchpflicht des Dienstherrn (bei BaL)
Für Beamte auf Lebenszeit gilt: Der Dienstherr ist verpflichtet, einen anderen Dienstposten zu suchen, auf dem du noch eingesetzt werden kannst – z.B. im Innendienst, in der Verwaltung oder in einer anderen Laufbahn. Erst wenn kein geeigneter Posten gefunden wird, darf er die Versetzung in den Ruhestand aussprechen.
Entlassung (BaW/BaP) oder Ruhestandsversetzung (BaL)
Je nach Beamtenstatus folgt entweder die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder die Versetzung in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt endet das reguläre Gehalt – und es gilt: Was bekomme ich noch?
Rechtsmittel: Widerspruch und Klage
Du kannst gegen die DU-FeststellungWidersprucheinlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, ist der Weg zumVerwaltungsgerichtmöglich. Ein erfahrener Anwalt für Beamtenrecht ist dabei unverzichtbar – das Verfahren ist komplex und zeitkritisch.
Quellen: BeamtVG §§ 4, 12, 14, 26; BBG §§ 44–46; jeweilige Landesbeamtengesetze; OVG Niedersachsen, 26.03.2025 – 5 LC 58/22
Was passiert finanziell? – je nach Beamtenstatus
Hier liegt das eigentliche Problem. Die staatliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit hängt vollständig von deinem Beamtenstatus ab – und die Unterschiede sind dramatisch.
Staatliche Versorgung
- Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
- Kein Ruhegehalt
- GRV-Nachversicherung – aber 0 € (fehlende Wartezeit)
- Ausnahme: Dienstunfall → befristeter Unterhaltsbeitrag
Bei Krankheit / Freizeitunfall
- Entlassung bei Erkrankung oder Freizeitunfall
- Kein Ruhegehalt
- GRV-Nachversicherung – meist 0 € (fehlende Wartezeit)
- Ausnahme: Dienstunfall → Unfallruhegehalt
des letzten Bruttogehalts als Pension
- Ruhestandsversetzung (nicht Entlassung)
- Pension: mind. 5 Dienstjahre vorausgesetzt
- Versorgungsabschlag bis 10,8 % dauerhaft
- Einkommensverlust: 40–50 % netto
Das Ruhegehalt für Beamte auf Lebenszeit im Detail
Das staatliche Ruhegehalt klingt erstmal nach Absicherung – ist es aber nur bedingt. Die Berechnung folgt einer einfachen Formel: Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 1,79375 %. Das Maximum liegt bei 71,75 % – erreichbar nach 40 Dienstjahren.
Bei einer vorzeitigen DU-Versetzung fallen zwei Faktoren negativ ins Gewicht:
- Weniger Dienstjahre → niedrigerer Ruhegehaltssatz
- Versorgungsabschlag: Für jeden Jahr, das du vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehst, werden 3,6 % vom Ruhegehalt dauerhaft abgezogen – maximal 10,8 % (= 3 Jahre vor Regelalter). Der Abschlag gilt ein Leben lang, auch wenn du später die Altersgrenze erreichst.
Rechenbeispiel: Polizist, 35 Jahre, nach 12 Dienstjahren dienstunfähig
Ruhegehaltssatz: 12 × 1,79375 % = 21,52 % → durch Mindestversorgung auf ~33 % angehoben.
Versorgungsabschlag: bis zu 10,8 % dauerhaft.
Ergebnis: Rund 1.850–1.950 € brutto Mindestpension (Stand 2025) – das sind für die meisten Polizisten 40–50 % weniger als das letzte Nettogehalt.
Quellen: BeamtVG § 14 (Ruhegehaltssatz), § 14a (Versorgungsabschlag); BMI Beamtenversorgung 2025; DBB Lexikon
Der GRV-Irrtum: Warum die gesetzliche Rentenversicherung fast nie hilft
Viele Polizisten und ihre Familien glauben: „Wenn ich entlassen werde, bin ich ja in der gesetzlichen Rentenversicherung – die zahlt dann wenigstens etwas.“ Dieser Gedanke ist verständlich, aber falsch.
Wenn Beamte auf Widerruf oder Probe aus dem Dienst entlassen werden, werden sie für ihre bisherige Dienstzeit in der GRV nachversichert. Klingt gut – ist es aber nicht, weil:
- Wartezeit fehlt: Um Erwerbsminderungsrente zu bekommen, müssen 60 Beitragsmonate (5 Jahre) nachgewiesen werden. Ein Polizeianwärter, der nach 2 Jahren Ausbildung entlassen wird, hat diese Zeit nicht. Ergebnis: 0 Euro aus der GRV.
- Maßstab ist der allgemeine Arbeitsmarkt: Die GRV zahlt Erwerbsminderungsrente erst, wenn jemand auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 (bzw. 6) Stunden täglich arbeiten kann. Polizeidienstunfähigkeit – etwa wegen einer Knieoperation, einer Farbfehlsichtigkeit oder einer psychischen Erkrankung, die nur den Vollzugsdienst ausschließt – reicht nicht aus. Der GRV ist es egal, dass du nicht mehr auf Streife gehen kannst, solange du irgendwo am Schreibtisch sitzen könntest.
Das Ergebnis für die meisten Polizeianwärter: 0 Euro staatliche Versorgung
Kein Ruhegehalt. Keine Erwerbsminderungsrente. Keine Berufsunfähigkeitsrente aus der GRV. Lediglich eine GRV-Nachversicherung, die ohne die 5-Jahres-Wartezeit wertlos ist. Wenn in dieser Situation keine DU-Versicherung besteht, ist der Betroffene auf Bürgergeld angewiesen.
Die Versorgungslücken im Überblick
Status | Was zahlt der Staat? | Was zahlt die GRV? | Versorgungslücke |
BaW (Anwärter) | 0 € (Entlassung) | 0 € (keine 5 Jahres-Wartezeit) | 100 % – kompletter Einkommensausfall |
BaP (Probebeamter) | 0 € bei Erkrankung | 0–wenig € (Wartezeit oft nicht erfüllt) | 90–100 % – fast kompletter Ausfall |
BaL < 5 Dienstjahre | 0 € (Wartezeit nicht erfüllt) | 0 € (keine Einzahlungen) | 100 % – keine Absicherung |
BaL mit Pension | ~1.850–2.500 € brutto | 0 € (kein GRV-Anspruch) | 40–50 % – große Lücke trotz Pension |
Quelle: BeamtVG, DBB Beamtenversorgung 2025, eigene Berechnungen polizei-versicherungen.de
Die DU-Versicherung: Der einzige wirksame Schutz
Diese Zahlen machen deutlich, warum die DU-Versicherung keine optionale Ergänzung ist, sondern die einzige Möglichkeit, eine echte Absicherung zu haben. Sie zahlt genau dann, wenn der Staat nicht zahlt – und sie zahlt sofort, ohne Wartezeit und ohne Nachprüfung (bei einer echten DU-Klausel).
Wie hoch sollte die DU-Rente sein?
Als Faustformel gilt: Die DU-Rente sollte dein letztes Nettoeinkommen vollständig ersetzen – da du vom Staat nichts oder kaum etwas bekommst. Konkret:
- Polizeianwärter (BaW/BaP): Mindestens 1.500–1.800 EUR netto versichern – du bekommst sonst 0 Euro vom Staat.
- Beamte auf Lebenszeit (BaL): Die Lücke zwischen Pension und letztem Gehalt absichern – in der Regel 800–1.200 EUR/Monat, je nach Dienstalter.
- Wichtig: Wähle die Rente so, dass sie mindestens das Bürgergeld-Niveau (2026: ~563 EUR Grundbedarf + Miete + Nebenkosten, in Summe je nach Haushalt ~1.200–1.500 EUR) deutlich übersteigt.
Spezialprodukte für Dienstanfänger
Die Versicherungsbranche hat auf die besondere Situation von BaW und BaP reagiert. Es gibt zwei Modelle, um die höhere Anfangslücke abzusichern:
Modell | Anbieter | Funktion |
Kurz- und Langläufer-Kombi | DBV, Signal Iduna, Allianz | Phase 1 (BaW/BaP): hohe Rente bis zu 2.500 EUR. Phase 2 (BaL): Rente sinkt automatisch, wenn staatliche Pension greift. Spart Beitrag langfristig. |
Beginner+ / Dienstanfänger-Tarif | Signal Iduna (Beginner+, ab 2026) | Single-Vertrag mit 50 % Bonus-Rente in den ersten 8 Jahren – speziell für BaW/BaP. Kein separater Kurzläufer nötig. |
Praxis-Tipp: Frühzeitig abschließen spart dauerhaft Geld
Jedes Jahr, das du wartest, kostet dich dauerhaft mehr Beitrag – denn die Prämie steigt mit dem Eintrittsalter. Wer mit 20 Jahren als Polizeianwärter startet und sofort absichert, zahlt deutlich weniger als jemand, der mit 30 Jahren nachdenkt. Dazu kommt: Je gesünder du beim Abschluss bist, desto günstiger oder ohne Risikozuschlag.
Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeit
Was ist die 6-3-6-Regel bei Dienstunfähigkeit?
Die 6-3-6-Regel ist der gesetzlich definierte Auslöser für ein DU-Verfahren: Wenn ein Beamter innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate krank war und keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit in den nächsten 6 Monaten besteht, muss der Dienstherr ein Dienstunfähigkeitsverfahren einleiten. Grundlage: BBG § 44, jeweilige Landesbeamtengesetze.
Bekomme ich als Polizeianwärter (BaW) etwas vom Staat, wenn ich dienstunfähig werde?
In der Regel nein. Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit entlassen – nicht pensioniert. Sie erhalten 0 Euro Ruhegehalt. Die GRV-Nachversicherung hilft kaum, weil die Wartezeit von 5 Jahren (60 Beitragsmonate) für eine Erwerbsminderungsrente fast nie erfüllt ist. Die einzige Ausnahme: Bei einem anerkannten Dienstunfall kann ein befristeter Unterhaltsbeitrag gezahlt werden.
Kann ich gegen eine DU-Feststellung Widerspruch einlegen?
Ja. Du hast das Recht, gegen die DU-Feststellung des Dienstherrn Widerspruch einzulegen. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Anwalt für Beamtenrecht ist in diesem Verfahren dringend empfohlen, da die Fristen kurz und die Verfahren komplex sind. Beachte: Während des laufenden Widerspruchsverfahrens erhältst du in der Regel noch deine Dienstbezüge.
Was ist der Versorgungsabschlag und wie hoch ist er?
Der Versorgungsabschlag ist eine dauerhafte Kürzung des Ruhegehalts für Beamte, die vor der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden – auch wegen Dienstunfähigkeit. Der Abschlag beträgt 3,6 % pro Jahr vor dem regulären Renteneintrittsalter, maximal 10,8 %. Der Abschlag gilt ein Leben lang und wird auch nicht zurückgenommen, wenn du das Rentenalter erreichst. Ausnahme: Bei einem Dienstunfall entfällt der Abschlag.
Wie lange dauert ein DU-Verfahren?
Ein DU-Verfahren dauert in der Praxis typischerweise mehrere Monate – von der ersten Aufforderung zur polizeiärztlichen Untersuchung bis zur rechtskräftigen Feststellung. Bis zur Entscheidung erhältst du weiterhin deine vollen Dienstbezüge. Wer einen Widerspruch einlegt oder Klage erhebt, muss mit zusätzlich 6–18 Monaten rechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Polizeidienstunfähigkeit und allgemeiner Dienstunfähigkeit?
Polizeidienstunfähigkeit (PDU) greift bereits dann, wenn ein Polizist die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Vollzugsdienstes (PDV 300) nicht mehr erfüllt – er könnte aber noch Büroarbeit leisten. Allgemeine Dienstunfähigkeit (ADU) liegt vor, wenn er in keinem Bereich des öffentlichen Dienstes mehr einsetzbar ist. Für die Versicherung ist die PDU der häufigere und frühere Auslöser. Genau deshalb ist eine spezielle DU-Klausel (Polizeivollzugsklausel) so wichtig.
Was passiert, wenn ich das BEM ablehne?
Das BEM ist für dich freiwillig – du kannst es ablehnen. Allerdings: Wenn du es ablehnst und später dienstunfähig wirst, kann der Dienstherr das BEM-Angebot als Argument nutzen, dass er seinen Fürsorge- und Suchpflichten nachgekommen ist. Das schwächt deine Position im Widerspruchsverfahren. Mein Rat: Nimm das BEM wahr. Es ist kein Angriff auf dich – es ist eine Chance, das DU-Verfahren zu vermeiden.