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PDV 300: Die polizeiärztliche Untersuchung – Was du wissen musst

Die PDV 300 ist das medizinische Regelwerk, das darüber entscheidet, ob du in den Polizeidienst eingestellt wirst – und ob du ihn weiter ausüben kannst. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, scheitert bereits vor dem ersten Diensttag. Wer sie im Dienst nicht mehr erfüllt, kann dienstunfähig werden – mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen.

Dieser Artikel erklärt dir, was die PDV 300 ist, welche konkreten Anforderungen sie stellt, was sie ausschließt und was eine Nichterfüllung im laufenden Dienst bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

PDV 300 – das medizinische Regelwerk

Zentrales Vorschriftenwerk für alle polizeiärztlichen Untersuchungen in Deutschland – Einstellung und laufender Dienst.

Gilt bei Einstellung und im laufenden Dienst

Nicht nur für die Aufnahme: PDV 300 begleitet den gesamten Dienst und kann jederzeit zur Polizeidienstunfähigkeit führen.

Psyche: häufigster Ausschlussgrund

Über 50 % der DU-Fälle gehen auf psychische Erkrankungen zurück – Burnout, Depression, PTBS.

Klare Grenzwerte für Tauglichkeit

Sehschärfe, BMI, Gelenkfunktion, Hörfähigkeit – PDV 300 definiert präzise Schwellenwerte.

Nichterfüllung = Dienstunfähigkeit

Wer im Dienst die PDV-300-Anforderungen nicht mehr erfüllt, riskiert die Polizeidienstunfähigkeit – mit gravierenden Versorgungsfolgen.

Was ist die PDV 300?

Die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) trägt den offiziellen Titel „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“. Sie ist das zentrale medizinische Regelwerk für die Polizei in Deutschland und dient Polizeiärzten als verbindliche Grundlage, um festzustellen, ob jemand für den Polizeidienst geeignet ist.

Ihr Zweck ist doppelt: Zum einen legt sie einheitliche und strenge Maßstäbe für die gesundheitliche Eignung fest, weil der Polizeivollzugsdienst extrem hohe physische und psychische Anforderungen stellt. Zum anderen dient sie dem Polizeiarzt oder Amtsarzt als verbindliche Grundlage für seine Feststellung, ob Bewerber für den Eintritt in den Dienst gesundheitlich geeignet sind (Polizeidiensttauglichkeit) und ob aktive Beamte noch verwendet werden können (Polizeidienstfähigkeit).

Wichtige Rechtsentwicklung: Neuere Rechtsprechung hat klargestellt, dass eine in der PDV 300 aufgeführte Erkrankung nicht mehr automatisch zur Polizeidienstuntauglichkeit führt. Der Dienstherr muss im Einzelfall prüfen, ob bei der konkreten Erkrankung tatsächlich eine negative gesundheitliche Prognose für den Dienst besteht. Das schützt vor pauschalen Ablehnungen – macht die Untersuchung aber nicht weniger ernst.

Drei Arten von Untersuchungen nach PDV 300

Es gibt nicht „die eine“ polizeiärztliche Untersuchung – die PDV 300 unterscheidet klar zwischen verschiedenen Untersuchungsanlässen mit unterschiedlichen Zielen:

1. Auswahluntersuchung (vor dem Bewerbungsverfahren)

Diese Untersuchung findet im Rahmen des Bewerbungsverfahrens statt, noch bevor du eingestellt bist. Ihr Ziel: feststellen, ob du grundsätzlich für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst gesundheitlich geeignet bist. Sie ist die umfassendste aller Untersuchungen, weil noch keine Vorinformationen über dich vorliegen.

2. Einstellungsuntersuchung (unmittelbar vor der Berufung)

Diese Untersuchung erfolgt unmittelbar vor deiner tatsächlichen Berufung in das Beamtenverhältnis. Hier geht es darum, ob seit der Auswahluntersuchung neue Krankheiten, Verletzungen oder seelische Schäden aufgetreten sind. Sie ist kürzer als die Auswahluntersuchung, aber keineswegs ein Formalakt – wer zwischen beiden Untersuchungen eine relevante Erkrankung entwickelt hat, kann noch kurz vor dem Ziel scheitern.

3. Untersuchung auf Polizeidienstfähigkeit (im aktiven Dienst)

Ein bereits tätiger Polizist wird auf Polizeidienstfähigkeit untersucht, wenn er auffällig oft krank war – konkret: innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krank geschrieben. Hier geht es nicht darum, ob der Beamte für den Dienst geeignet wäre, sondern ob er noch die für sein konkretes Lebensalter und seinen Statusamt erforderliche Verwendungsfähigkeit besitzt – oder ob eine Versetzung in den Verwaltungsdienst bzw. in den Ruhestand unumgänglich ist.

Die konkreten Anforderungen der PDV 300

Sehvermögen: Die Anforderungen sind streng

Die Sehanforderungen gehören zu den am häufigsten geprüften und auch häufigsten Ausschlussgründen. Sie sind klar definiert:

Kriterium
Anforderungen
Anmerkungen
Sehschärfe unkorrigiert (unter 20 Jahre)
Mindestens 0,5
Schlechter als 0,5 = untauglich
Sehschärfe unkorrigiert (ab 20 Jahre)
Mindestens 0,3
Schlechter als 0,3 = untauglich
Sehschärfe korrigiert
Kein Auge unter 0,8
Auch mit Brille/Kontaktlinsen Mindestanforderung
Räumliches Sehen
Ohne Einschränkungen
Stereo-Sehen unter 100 Winkelminuten erforderlich
Dämmerungssehen
Ohne Einschränkungen
Wichtig für Nacht- und Schichtdienst
Farbunterscheidungsvermögen
Ohne Einschränkungen
Rot-Grün-Schwäche = Ausschlussgrund
Operative Korrekturen (Lasik etc.)
Frühestens 6 Monate nach Eingriff
Heilungsbewährung muss abgewartet werden
Intraokularlinsen
Ausschlussgrund
Kein Ermessensspielraum

Wichtig für Brillenträger: Brillen und Kontaktlinsen sind im Polizeidienst grundsätzlich erlaubt – aber die Korrektur muss die Mindestanforderungen erfüllen. Wer auch mit optimaler Korrektur die 0,8-Grenze auf einem Auge nicht erreicht, ist dienstuntauglich.

Hörfähigkeit

Das Hörvermögen wird auf verschiedene Frequenzen hin getestet. Anforderungen:

  • Normales Hörvermögen auf beiden Ohren
  • Keine Hörhilfen – wer auf Hörgeräte angewiesen ist, ist dienstuntauglich
  • Kommunikationsfähigkeit muss auch in Gefahrensituationen und bei Nutzung von Gehörschutz (Schießtraining, Großlagen) uneingeschränkt möglich sein
  • Gleichgewichtssinn muss intakt sein

Körperliche Anforderungen

Der Polizeidienst stellt hohe körperliche Anforderungen – diese spiegeln sich in den Vorgaben der PDV 300 wider:

  • BMI: Der Body-Mass-Index muss im Bereich zwischen 18 und 27,5 liegen. Starkes Über- oder Untergewicht führen zur Untauglichkeit, da die körperliche Leistungsfähigkeit dadurch eingeschränkt ist.
  • Körpergröße: Die Mindestgröße beträgt 155cm. Die Körpergröße sollte 205m nicht überschreiten.
  • Beweglichkeit: Alle Gliedmaßen, großen Gelenke und die Wirbelsäule müssen nach orthopädischen Normwerten vollständig beweglich und stabil sein
  • Belastbarkeit: Der Beamte muss in der Lage sein, ca. 15 kg schwere Schutzausrüstung zu tragen und unter ihrem Gewicht handlungsfähig zu bleiben
  • Handkraft: Pinzettengriff und Faustschluss müssen beidseitig kraftvoll möglich sein – wichtig für den sicheren Umgang mit der Waffe
  • Koordination: Schichtdienst, Fahren von Einsatzfahrzeugen, Anwendung von Zwang – all das setzt volle körperliche Koordination voraus

Ausschlussgründe: Diese Erkrankungen führen zur Nichteignung

Nach der PDV 300 schließen folgende Erkrankungen und Befunde die Polizeidiensttauglichkeit in der Regel aus. Wichtig: Neuere Rechtsprechung verlangt eine Einzelfallprüfung – aber in der Praxis bedeuten diese Erkrankungen in der Regel das Aus.

Psychische Erkrankungen (häufigster Ausschlussgrund)

Über 50 % aller späteren Dienstunfähigkeitsfälle haben eine psychische Ursache. Auch bei der Einstellungsuntersuchung sind psychische Auffälligkeiten der häufigste Ausschlussgrund:

  • Depressionen (auch behandelte, je nach Schwere und Verlauf)
  • Psychosen und Schizophrenie
  • Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
  • Borderline-Persönlichkeitsstörung
  • ADS/ADHS
  • Suchterkrankungen (Alkohol, Medikamente, Drogen)

Erkrankungen des Bewegungsapparates

  • Bandscheibenvorfälle (abhängig von Schwere und Symptomatik)
  • Rheumatische Erkrankungen
  • Skoliose (ab bestimmten Winkelgraden)
  • Starker Knorpelverschleiß (Arthrose) in belasteten Gelenken
  • Instabile Knie (z. B. durch Kreuzbandrisse)
  • Künstliche Gelenke
  • Eingeschränkte Fingerfunktion (die das Fehlen von für den Umgang mit der Waffe notwendigen Fingern mit einschließt)

Innere Erkrankungen

  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) – bei schweren Verläufen
  • Chronische Nieren- und Lebererkrankungen
  • Blutgerinnungsstörungen

Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Asthma bronchiale (je nach Schweregrad)
  • Schwere Allergien
  • Herzklappenfehler
  • Bluthochdruck, der dauerhaft medikamentös eingestellt werden muss
  • Herzrhythmusstörungen
  • Krampfaderbildungen mit Thrombosegefahr
Grauzone: Viele Erkrankungen führen nicht automatisch zur Untauglichkeit, sondern werden einzelfallbezogen bewertet. Ein einmalig behandelter Bandscheibenvorfall ohne Rückfall kann anders bewertet werden als eine chronische Erkrankung mit regelmäßigen Beschwerden. Im Zweifel entscheidet der Polizeiarzt auf Basis der aktuellen Befundlage.

So läuft die polizeiärztliche Untersuchung ab

Die Untersuchung gleicht einem umfassenden medizinischen Check-up auf Herz und Nieren. Sie gliedert sich in mehrere Abschnitte:

Schritt 1: Anamnese und Allgemeinstatus

Zunächst wird die medizinische Vorgeschichte erhoben. Der Polizeiarzt oder eine Assistenz fragt nach:

  • Früheren Operationen und Klinikaufenthalten
  • Psychotherapeutischen Behandlungen (ja, die müssen angegeben werden)
  • Dauerhaften Medikamenteneinnahmen
  • Chronischen Erkrankungen
  • Körperlichen Besonderheiten wie Tätowierungen (werden im Hinblick auf Sichtbarkeit in Dienstuniform bewertet)
Ehrlichkeit ist Pflicht: Falsche Angaben bei der polizeiärztlichen Untersuchung können zur späteren Entlassung führen – auch wenn die verschwiegene Erkrankung selbst kein Ausschlussgrund gewesen wäre. Wer eine psychische Behandlung verschweigt und später im Dienst eine DU bekommt, riskiert, dass der Versicherungsschutz wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung wegfällt.

Schritt 2: Medizinische Tests

Nach der Anamnese folgen umfangreiche Untersuchungen:

  • Sehtest: Mit und ohne Sehhilfe, Farbsehen, räumliches Sehen, Dämmerungssehen, Gesichtsfeld
  • Hörtest: Tonaudiogramm auf verschiedenen Frequenzen
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie): Messung der Lungenkapazität und Atemkraft
  • Urin- und Blutabnahmen: Blutbild, Nierenwerte, Leberwerte, ggf. Drogenscreening
  • Herzkreislauf-Untersuchung: Ruhe-EKG und Belastungs-EKG auf dem Ergometer
  • Orthopädische Prüfung: Gelenke, Wirbelsäule, Gangbild, Reflexe
  • Neurologische Prüfung: Reflexe, Koordination, Nervenreizungen

Schritt 3: Gutachten und Ergebnis

Der Polizeiarzt fasst alle Befunde in einem ärztlichen Gutachten zusammen und trifft ein eindeutiges Urteil: „polizeidiensttauglich“ oder „polizeidienstuntauglich“. Ein Mittelergebnis gibt es nicht – wer untauglich ist, ist es für den Vollzugsdienst, auch wenn er theoretisch für andere Tätigkeiten noch geeignet wäre.

Was passiert, wenn du die Anforderungen im Dienst nicht mehr erfüllst?

Das ist der Punkt, der für die spätere DU-Absicherung entscheidend ist. Wenn ein aktiver Polizist die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr erfüllt und keine Besserung innerhalb von zwei Jahren zu erwarten ist, wird er als speziell polizeidienstunfähig eingestuft.

Die Konsequenzen hängen stark vom Beamtenstatus ab:

Polizeianwärter und Beamte auf Widerruf (BaW)

Sie werden in aller Regel ohne Versorgungsanspruch aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Sie erhalten 0 € Ruhegehalt und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da sie die Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) für die Erwerbsminderungsrente noch nicht erfüllt haben, erhalten sie auch aus der GRV keine Leistung. Ohne private Dienstunfähigkeitsversicherung stehen sie vor dem finanziellen Nichts.

Beamte auf Probe (BaP)

Auch sie werden meist entlassen, in manchen Fällen gibt es einen Unterhaltsbeitrag. Ihre finanzielle Lage ist nur marginal besser als bei BaW-Beamten, wenn keine ausreichende Dienstzeit erreicht wurde.

Beamte auf Lebenszeit (BaL)

Beamte auf Lebenszeit werden entweder:

  • In den vorzeitigen Ruhestand versetzt – mit Anspruch auf Ruhegehalt, aber mit deutlicher Versorgungslücke (oft 40 bis 50 % des letzten Nettoeinkommens fehlen)
  • In den allgemeinen Verwaltungsdienst (Innendienst) umgesetzt, sofern sie dort noch gesundheitlich geeignet sind – ohne direkte Einkommensverluste, aber oft mit Statusverlust und Einschränkungen

PDV 300 und DU-Versicherung: Der Zusammenhang

Die PDV 300 ist nicht nur ein Thema für Bewerber – sie hat direkte Auswirkungen auf deine DU-Versicherung als aktiver Polizist.

Wenn du im laufenden Dienst nach PDV 300 als polizeidienstunfähig begutachtet wirst und dein Dienstherr dich daraufhin in den Ruhestand versetzt oder – als BaW/BaP – entlässt, dann entscheidet deine DU-Versicherung über deine finanzielle Absicherung in dieser Situation.

Dabei gilt:

  • Eine echte DU-Klausel bedeutet: Der Versicherer akzeptiert die Feststellung des Dienstherrn und zahlt die DU-Rente, ohne zusätzliche Prüfung.
  • Eine unechte DU-Klausel bedeutet: Der Versicherer prüft selbst – und kann auch dann noch ablehnen, wenn der Dienstherr schon entschieden hat.

Eine echte Polizeivollzugsklausel ist der Goldstandard: Sie stellt sicher, dass die spezifische Polizeidienstunfähigkeit nach PDV 300-Maßstab vollständig anerkannt wird.

Fazit für deine Versicherung: Die PDV 300 definiert den Maßstab, nach dem über deine Polizeidienstfähigkeit entschieden wird. Deine DU-Versicherung muss diesen Maßstab kennen und anerkennen – sonst bist du im entscheidenden Moment nicht geschützt. Prüfe deshalb, ob dein Tarif eine echte Polizeivollzugsklausel enthält.

Tipps zur Vorbereitung auf die polizeiärztliche Untersuchung

Du kannst die Ergebnisse nicht manipulieren – aber du kannst optimal vorbereitet antreten:

Sehtest: Lass vor der Untersuchung deinen Augenarzt konsultieren und bring eine aktuelle augenärztliche Befundung mit. Brillenträger sollten ihre Korrektion auf dem aktuellen Stand haben. Wer eine Laser-OP plant, sollte diese mindestens sechs Monate vor der Untersuchung durchgeführt haben.

Hörtest: Vermeide in den Tagen vor der Untersuchung starken Lärm (Konzerte, laute Maschinen ohne Gehörschutz). Ein frisch entstandener Hörschaden kann zur Verschiebung führen.

Belastungs-EKG: Das EKG unter Belastung ist für viele Bewerber das Überraschungsmoment. Training auf einem Ergometer in den Wochen vorher hilft, die kardiovaskuläre Fitness zu steigern und nervöse Reaktionen zu minimieren.

Körpergewicht und BMI: Ein BMI außerhalb des akzeptierten Bereichs kann problematisch sein. Wer weiß, dass er nahe an der Grenze liegt, sollte rechtzeitig gegensteuern – nicht in den Tagen vor der Untersuchung, sondern über Wochen durch konsequente Ernährungsumstellung und Sport.

Ehrlichkeit bei der Anamnese: Gib alle relevanten Erkrankungen und Behandlungen an. Was du verschweigst, kann später – bei einer erneuten Untersuchung oder im DU-Fall – zu erheblichen Problemen führen, auch versicherungsrechtlich.

Fazit: Die PDV 300 ist mehr als ein Einstellungstest

Die PDV 300 begleitet dich über deine gesamte Dienstzeit. Sie legt fest, was von dir körperlich und psychisch erwartet wird – und sie ist der Maßstab, nach dem im DU-Fall deine Polizeidienstunfähigkeit festgestellt wird.

Das macht sie auch für die Versicherungsplanung relevant: Wer die Anforderungen kennt, versteht, warum eine echte Polizeivollzugsklausel in der DU-Versicherung kein optionales Extra ist, sondern eine Notwendigkeit. Und wer weiß, was bei einer Nichterfüllung der PDV-300-Anforderungen passiert, versteht, wie groß die finanzielle Lücke ohne private Absicherung sein kann.

Lern die PDV 300 kennen – nicht nur für den Einstellungstest, sondern als Teil deiner langfristigen finanziellen Planung als Polizeibeamter.

Gilt die PDV 300 in allen Bundesländern gleich?

Grundsätzlich ja – die PDV 300 ist als bundeseinheitliche Dienstvorschrift konzipiert. In der praktischen Anwendung gibt es aber Unterschiede zwischen den Ländern, weil die konkrete Auslegung einzelner Befunde vom jeweiligen Polizeiarzt abhängt und Länder unterschiedliche ergänzende Regelungen haben können. Bayern hat beispielsweise mit Art. 128 BayBG eine eigene gesetzliche Definition der speziellen Polizeidienstunfähigkeit.

Ja. Das Gutachten ist keine rechtskräftige Entscheidung, sondern eine medizinische Einschätzung. Du kannst ein Gegengutachten einholen und Widerspruch gegen die Entscheidung des Dienstherrn einlegen. In Grenzfällen und bei nachweislich falschen Befunden kann ein juristisch und medizinisch begleitetes Widerspruchsverfahren erfolgreich sein.

Nicht automatisch. Die neuere Rechtsprechung verlangt eine Einzelfallprüfung. Entscheidend ist, wie lange die Erkrankung zurückliegt, ob sie ausgeheilt ist, ob Rückfallrisiken bestehen und wie die aktuelle Befundlage ist. Eine einmalige Depression, die fünf Jahre zurückliegt und vollständig remittiert ist, wird anders bewertet als eine rezidivierende schwere depressive Erkrankung. Im Zweifel sollte ein auf Beamtenrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.

Beim Abschluss einer DU-Versicherung musst du in der Gesundheitsprüfung alle relevanten Vorerkrankungen angeben. Vorerkrankungen, die in der PDV 300 als Ausschlussgründe gelistet sind, können zu Risikozuschlägen oder Ausschlussklauseln im Vertrag führen. Wer eine bestehende Erkrankung verschweigt, riskiert die Leistungsverweigerung im Schadensfall wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung.

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