Jetzt anrufen: 02641 205445

Spezielle DU-Klausel Polizeivollzugsklausel

Das Wichtigste in Kürze

🚔 Polizeivollzugsklausel – Pflicht

Greift bereits bei Polizeidienstunfähigkeit – nicht erst bei allgemeiner Dienstunfähigkeit. Für Vollzugsbeamte unverzichtbar.

⚠️ Häufigste Versicherungslücke

Wer nur allgemeine DU-Klausel hat, bekommt nichts, wenn er polizeidienstunfähig, aber noch bürodienstfähig ist.

📊 Nur 12 Anbieter bieten sie an
Europa, LVM, WWK, ERGO, Nürnberger und Württembergische sind NICHT in dieser Liste. Immer prüfen!
🏆 Testsieger: Allianz, DBV, Signal Iduna

Franke & Bornberg FFF+-Rating bei allgemeiner und spezieller DU-Klausel für den Polizeivollzugsdienst.

👮 BaW/BaP: bis zu 72 Monate

Bei Entlassung als Anwärter oder Probebeamter zahlen die Testsieger ohne eigene BU-Nachprüfung – je nach Anbieter 36 oder 72 Monate.

🔄 Laufbahnwechsel-Schutz: DBV & SI

Bei Versetzung in den Innendienst zahlen DBV und Signal Iduna bis zu 36 Monate weiter. Allianz hat diese Leistung nicht.

Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (Polizeivollzugsklausel) ist eine Vertragsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die leistet, wenn ein Polizist die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes dauerhaft nicht mehr erfüllen kann – unabhängig davon, ob er noch für andere Tätigkeiten geeignet wäre. Sie ist von der allgemeinen Dienstunfähigkeitsklausel zu unterscheiden, die erst bei vollständiger Dienstunfähigkeit greift. Nur 11 Versicherer bieten diese Klausel laut Franke & Bornberg (2025) an.

Allgemeine vs. spezielle DU-Klausel: Der Unterschied, der über Tausende Euro entscheidet

Der Begriff „Dienstunfähigkeitsversicherung“ täuscht darüber hinweg, dass es nicht eine, sondern mehrere Arten von Dienstunfähigkeit gibt. Für Polizisten ist dieser Unterschied entscheidend – und leider oft nicht bekannt, bevor es zu spät ist.

⚠️ Allgemeine DU-Klausel

  • Gilt für alle Beamten
  • Greift bei allgemeiner Dienstunfähigkeit
  • Voraussetzung: Beamter kann keinen Dienst mehr leisten
  • Nicht ausreichend für Vollzugsbeamte
  • Leistet NICHT bei reiner Polizeidienstunfähigkeit
  • Günstigerer Beitrag – aber falscher Schutz

✔️ Spezielle DU-Klausel (Polizeivollzugsklausel)

  • Speziell für Polizei, Feuerwehr, Justiz
  • Greift bereits bei besonderer Polizeidienstunfähigkeit
  • Voraussetzung: besondere Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr erfüllbar
  • Leistet auch wenn Beamter noch für Büroarbeit geeignet wäre
  • Richtige Absicherung für Vollzugsbeamte
  • Nur 11 Anbieter im Markt (Stand 2025)

Was bedeutet Polizeidienstunfähigkeit rechtlich?

Das Beamtenrecht unterscheidet klar zwischen zwei Arten der Dienstunfähigkeit:

1. Allgemeine Dienstunfähigkeit

Ein Beamter ist allgemein dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft außerstande ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen – und eine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit nicht zu erwarten ist. Die Schwelle liegt vergleichsweise hoch: Der Beamte muss für seinen konkreten Dienstposten und im Allgemeinen nicht mehr einsetzbar sein.

2. Polizeidienstunfähigkeit (besondere Dienstunfähigkeit)

Ein Polizist ist polizeidienstunfähig, wenn er die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllt – und nicht zu erwarten ist, dass er diese innerhalb von zwei Jahren wieder erfüllen wird. Rechtsgrundlagen sind die jeweiligen Landesbeamtengesetze (z.B. §194 LBG NRW, §26 LlbG Bayern) sowie §4 BPolBG für die Bundespolizei.

Das Entscheidende: Polizeidienstunfähigkeit kann eintreten, ohne dass allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegt. Ein Polizist, der seinen Dienst-Finger verliert oder dessen Sehkraft dauerhaft unter die PDV-300-Grenze fällt, ist polizeidienstunfähig – aber möglicherweise noch für Verwaltungsarbeit geeignet. Für den Versicherer ohne spezielle Klausel: kein Leistungsfall.

Das Praxisbeispiel, das alles erklärt

Ein Polizeibeamter erleidet im Einsatz eine schwere Knieverletzung. Er kann keine Streife mehr laufen, keine Verfolgungsjagden durchführen, ist nach der PDV 300 nicht mehr polizeilich einsatzfähig. Sein Dienstherr erklärt ihn für polizeidienstunfähig und versetzt ihn in den Innendienst. Allgemein dienstunfähig ist er aber nicht. Ergebnis mit allgemeiner DU-Klausel: kein Cent vom Versicherer. Ergebnis mit spezieller Polizei-DU-Klausel: Leistung, weil die Polizeiamtsarzt-Entscheidung bindend ist.

PDV 300: Die Messlatte der Polizeidienstfähigkeit

Die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) legt die gesundheitlichen Mindestanforderungen für den Polizeivollzugsdienst fest. Sie ist die entscheidende Messlatte für die Frage, ob jemand polizeidienstfähig ist oder nicht. Zu den Anforderungen gehören:

  • Sehvermögen: Unkorrigierte Sehschärfe von mindestens 0,5 (unter 20 Jahren) bzw. 0,3 (über 20 Jahren); nach Korrektur mindestens 0,8 auf jedem Auge. Wer diese Werte dauerhaft unterschreitet, ist polizeidienstuntauglich.
  • Farbsehen: Eine Rot-Grün-Schwäche (Deuteranopie, Protanopie) ist ein definitiver Ausschlussgrund – Polizisten müssen Personenbeschreibungen und Ampeln zweifelsfrei erkennen. Auch implantierte Intraokularlinsen führen zur Polizeidienstuntauglichkeit.
  • Körperliche Fitness: Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit – testbar nach standardisierten Vorgaben. Schwere Knieverletzungen, chronische Rückenprobleme oder Einschränkungen der Handlungsfähigkeit (z.B. zum Führen einer Dienstwaffe) können zur PDU führen.
  • Psychische Stabilität: PTBS nach Gewalteinsatz, Burnout, schwere Depressionen oder andere psychische Erkrankungen, die Dienst, Schichtbetrieb oder körperliche Einsätze dauerhaft unmöglich machen. Über 50 % aller Polizei-DU-Fälle haben psychische Ursachen.
  • Herz-Kreislauf: Keine relevanten kardiologischen Einschränkungen, die den Schichtdienst oder körperliche Belastungen ausschließen.
  • BMI: Zwischen 18 und 27,5 (je nach Landesvorgabe leicht variierend)

Fallen Polizisten dauerhaft unter diese Anforderungen, sind sie polizeidienstunfähig – auch wenn ihr Gesundheitszustand im Alltag noch gut ist. Eine spezielle DU-Klausel knüpft genau an diesen polizeiärztlichen Befund an.

Welche Versicherer bieten eine spezielle DU-Klausel für Polizisten?

Laut Franke & Bornberg (Klausel-Klartext, Update 2025) bieten nur 12 Versicherer eine spezielle DU-Klausel für den Polizeivollzugsdienst an. Das ist eine erstaunlich kleine Zahl im Markt mit über 20 DU-Anbietern.

★ Franke & Bornberg Testsieger FFF+ (hervorragend) | Quelle: F&B Klausel-Klartext spezielle DU Polizei, Update 2025

⚠ Achtung: Diese Anbieter haben KEINE spezielle Polizei-DU-Klausel

Einige bekannte Anbieter fehlen auf dieser Liste – und das ist kein Zufall. Europa („Laufbahnretter“) ist ein prominentes Negativbeispiel: Der Tarif enthält keine Polizeivollzugsklausel und leistet bei reiner Polizeidienstunfähigkeit nicht. Für Polizisten ist er daher ungeeignet. Auch LVM, WWK, ERGO, Nürnberger und Württembergische bieten keine spezielle DU-Klausel für den Polizeivollzugsdienst an. Wer auf günstigere Tarife dieser Anbieter ausweicht, riskiert im Leistungsfall leer auszugehen.

Wichtig: Nicht alle speziellen Klauseln sind gleich

Nur weil ein Anbieter eine „spezielle DU-Klausel für Polizei“ bewirbt, bedeutet das nicht automatisch Spitzenschutz. Franke & Bornberg unterscheidet zwischen echter spezieller DU-Klausel (bindendes Polizeiamtsarzt-Votum ohne eigene Nachprüfung) und eingeschränkter spezieller DU-Klausel (mit eigener Prüfung oder Einschränkungen). Nur die drei Testsieger bieten die vollständige, echte spezielle DU-Klausel.

Was die drei Testsieger bei der speziellen Klausel konkret bieten

Merkmal
Allianz
21DBV
21Signal Iduna
Klauseltyp
Echte spezielle DU-Klausel
Echte spezielle DU-Klausel
Echte spezielle DU-Klausel
Leistungsauslöser
Polizeiärztliches Gutachten bindend
Polizeiärztliches Gutachten bindend
Polizeiärztliches Gutachten bindend
Leistungsdauer (BaW/BaP)
72 Monate*
72 Monate
72 Monate
Dienstunfall-Ausnahme
✔ Ja (unbefristet)
✘ Nein
✘ Nein
Auch bei Entlassung (BaW)
✔ Ja
✔ Ja
✔ Ja
Leistung bei Laufbahnwechsel / Versetzung Innendienst
✘ Nicht verankert
✔ Bis zu 36 Monate
✔ Bis zu 36 Monate
Franke & Bornberg
FFF+ (hervorragend)
FFF+ (hervorragend)
FFF+ (hervorragend)

* Bei Dienstunfall nach §31 BeamtVG: zeitlich unbegrenzte Leistung | Quelle: Produktbedingungen der Anbieter, F&B Klausel-Klartext Update 2025

Versetzt oder entlassen? Der Unterschied, den kaum jemand kennt

Die spezielle DU-Klausel greift nicht bei allen Polizisten gleich. Entscheidend ist, was der Dienstherr tut, wenn Polizeidienstunfähigkeit festgestellt wird – und das hängt vom Beamtenstatus ab.

Entlassung (Beamte auf Widerruf und Probe)

Polizeianwärter (BaW) und Beamte auf Probe (BaP) werden bei Polizeidienstunfähigkeit entlassen – nicht pensioniert. Die besten Anbieter (Allianz, DBV, Signal Iduna, Die Bayerische) zahlen dann bis zu 72 Monate die vereinbarte DU-Rente. Nach diesen 72 Monaten wird geprüft, ob eine allgemeine Berufsunfähigkeit von 50 % vorliegt.

Versetzung in den Innendienst (Beamte auf Lebenszeit)

Beamte auf Lebenszeit (BaL), die polizeidienstunfähig werden, aber noch für Verwaltungsarbeit geeignet sind, werden oft in den allgemeinen Innendienst versetzt (Laufbahnwechsel). Für die Versicherung stellt sich die Frage: Leistet der Anbieter auch in dieser Situation – schließlich ist der Beamte formal noch im Dienst?

Wichtig: Allianz zahlt beim Laufbahnwechsel aktuell nicht automatisch

DBV und Signal Iduna haben in ihren Bedingungen explizit verankert, dass sie beim Laufbahnwechsel in den Innendienst bis zu 36 Monate weiterzahlen – solange der Beamte die neue Tätigkeit noch erlernt und Einkommenseinbußen erleidet. Die Allianz hingegen hat diese Leistung aktuell nicht ausdrücklich in den AVB verankert und hinkt hier den zwei Mitbewerbern nach. Für Beamte auf Lebenszeit ist das ein relevanter Unterschied bei der Anbieterwahl.

So erkennst du eine echte spezielle DU-Klausel im Vertrag

In den Versicherungsbedingungen musst du auf ganz bestimmte Formulierungen achten. So unterscheidest du eine echte spezielle DU-Klausel von einer unechten oder allgemeinen:

Merkmal 1: Polizeispezifischer Leistungsauslöser

Die Klausel muss explizit auf die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes abstellen – nicht nur auf allgemeine Dienstunfähigkeit. Formulierungen wie „besondere körperliche und psychische Anforderungen“ oder „Polizeivollzugsdienst“ müssen als Leistungsauslöser genannt sein.

Merkmal 2: Bindende Wirkung des Polizeiamtsarztes

Der Versicherer darf keine eigene medizinische Nachprüfung durchführen, wenn das polizeiärztliche Gutachten vorliegt. Die Formulierung „der Versicherer schließt sich dem Votum des Dienstherrn an“ ist das Zeichen einer echten Klausel.

Merkmal 3: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis abgedeckt

Die Klausel muss ausdrücklich auch die Entlassung (nicht nur die Versetzung in den Ruhestand) abdecken. Das ist für Beamte auf Widerruf und Probe entscheidend – sie werden bei DU nicht pensioniert, sondern entlassen.

Warnsignal: Das „und“ in der Klausel

Wenn die Bedingungen schreiben: Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung und gleichzeitig medizinisch nachgewiesene Berufsunfähigkeit nach Versicherungsmaßstäben – dann handelt es sich um eine unechte Klausel. Das „und“ ist das entscheidende Warnsignal.

Warum bieten nur 11 von über 20 Anbietern die spezielle Klausel?

Die Frage ist berechtigt: Warum scheuen so viele Versicherer die spezielle Polizei-DU-Klausel?

Der Grund ist das erhöhte Risiko. Bei einer allgemeinen DU-Klausel legt der Versicherer den Leistungsfall nach eigenen medizinischen Maßstäben fest. Bei der speziellen Klausel gibt er diese Kontrolle ab – er muss leisten, sobald der Polizeiamtsarzt entscheidet. Das Risiko für den Versicherer ist damit höher, denn:

  • Polizeidienstunfähigkeit tritt bei strengen PDV-300-Anforderungen häufiger ein als allgemeine DU.
  • Der Versicherer hat keinen eigenen Einfluss auf die Leistungsentscheidung.
  • Bei psychischen Erkrankungen (>50 % aller DU-Fälle) ist die Abgrenzung zwischen Polizei-DU und allgemeiner DU besonders schwierig.

Das Ergebnis: Die spezielle Polizei-DU-Klausel ist teurer als eine allgemeine – und deshalb bieten sie nur Versicherer an, die sich wirklich auf dieses Marktsegment spezialisiert haben.

Was ich in der Beratung sehe: Der häufigste Fehler

In meiner Beratung ist der häufigste – und teuerste – Fehler von Polizisten: Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit allgemeiner DU-Klausel, aber keine spezielle Polizei-DU-Klausel. Manchmal haben sie diese Versicherung noch vor der Verbeamtung als Nicht-Beamte abgeschlossen. Manchmal hat ihnen ein Versicherungsvertreter einen günstigen Tarif verkauft, ohne zu erklären, was der Unterschied ist.

Was dann passiert: Jahrelange Beitragszahlungen – und im Ernstfall kein Geld, weil der Versicherer argumentiert, der Polizist sei nach allgemeinen Maßstäben noch arbeitsfähig. Das ist keine Seltenheit. Es ist ein strukturelles Problem in der Beratungslandschaft.

Mein dringender Rat: Prüfe deinen bestehenden Vertrag. Lies die Bedingungen zum Leistungsauslöser. Wenn dort keine explizite Polizeivollzugsklausel steht – lass ihn von einem Experten prüfen, bevor du jahrelang weiterzahlst.

Häufig gestellte Fragen zur speziellen DU-Klausel

Was ist der Unterschied zwischen allgemeiner und spezieller DU-Klausel?

Die allgemeine DU-Klausel greift, wenn ein Beamter dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten – nach allgemeinen Maßstäben. Die spezielle DU-Klausel (Polizeivollzugsklausel) greift bereits dann, wenn ein Polizist die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr erfüllen kann – auch wenn er noch für andere Tätigkeiten (z.B. Büroarbeit) geeignet wäre. Für Polizisten im Vollzugsdienst ist nur die spezielle Klausel ausreichend.

Lies die Versicherungsbedingungen zum Leistungsauslöser. Es muss explizit auf die „besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes“ und auf das polizeiärztliche Gutachten als bindende Entscheidung verwiesen werden. Wenn der Vertrag nur auf „allgemeine Dienstunfähigkeit“ oder auf eine Berufsunfähigkeit von 50 % nach eigenen Maßstäben abstellt, handelt es sich um keine spezielle Klausel. Im Zweifel: lass den Vertrag von einem unabhängigen Experten prüfen.

Laut Franke & Bornberg (Klausel-Klartext, Update 2025) bieten 11 Versicherer eine spezielle DU-Klausel für den Polizeivollzugsdienst an. Die Testsieger mit dem höchsten Rating (FFF+ / hervorragend) sind Allianz, DBV und Signal Iduna.

Wenn ein Beamter auf Widerruf oder Probe wegen spezieller Polizeidienstunfähigkeit entlassen wird, zahlen die besten Anbieter (Allianz, DBV, Signal Iduna) bis zu 72 Monate lang die vereinbarte DU-Rente – ohne eigene Nachprüfung. Danach darf der Versicherer prüfen, ob weiterhin DU vorliegt. Diese lange Leistungszusage ist wichtig, weil entlassene Dienstanfänger in dieser Zeit keinerlei staatliche Versorgung erhalten.

Ja. Die spezielle DU-Klausel knüpft an das polizeiärztliche Votum an – unabhängig von der Ursache. Ob PTBS nach einem Gewalterlebnis, Burnout, Depression oder körperliche Erkrankung: Wenn der Polizeiamtsarzt Polizeidienstunfähigkeit feststellt, ist der Leistungsfall ausgelöst. Das ist besonders relevant, da über 50 % aller DU-Fälle bei der Polizei auf psychische Erkrankungen zurückgehen.

Nein. Wer im Polizeidienst ausschließlich Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und nicht dem Vollzugsdienst zugeordnet ist, unterliegt nicht den besonderen Anforderungen der PDV 300. Für diese Beamten reicht eine allgemeine DU-Klausel. Für alle Polizeibeamten im aktiven Vollzugsdienst – also Streifendienst, Einsatzdienst, SEK usw. – ist die spezielle Klausel unverzichtbar.

Der „Laufbahnretter“ der Europa Versicherung ist ein bekanntes Negativbeispiel. Er enthält keine spezielle Polizeivollzugsklausel und leistet daher nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit – nicht bei reiner Polizeidienstunfähigkeit. Für einen Polizisten, der z.B. wegen einer Rot-Grün-Schwäche oder einer Knieverletzung nicht mehr einsatzfähig ist, aber noch Büroarbeit leisten könnte, zahlt dieser Tarif nicht. Trotz attraktiver Marketingaussagen ist er für Vollzugsbeamte kein geeigneter Schutz.

Das hängt vom Anbieter ab. DBV und Signal Iduna haben in ihren Bedingungen explizit verankert, dass sie bei einem Laufbahnwechsel in den allgemeinen Innendienst bis zu 36 Monate weiterzahlen. Die Allianz hat diese Leistung aktuell nicht ausdrücklich in den AVB verankert. Für Beamte auf Lebenszeit, bei denen eine Versetzung in den Innendienst wahrscheinlicher ist als eine Entlassung, ist das ein relevantes Auswahlkriterium.

In der Regel nicht innerhalb desselben Vertrags. Ein Wechsel zu einem Anbieter mit spezieller Polizei-DU-Klausel erfordert einen neuen Vertrag – inklusive erneuter Gesundheitsprüfung. Dabei ist zu beachten: Kündige den alten Vertrag erst, wenn der neue rechtskräftig ist. Und: Je früher du wechselst, desto günstiger ist der neue Beitrag. Lass dich beraten, ob ein Wechsel in deiner Situation sinnvoll ist.

Wir begleiten dich gerne als Versicherungsexperten für Polizisten

Schnell, kostenlos und unverbindlich. Als unabhängige Versicherungsmakler beraten wir dich ohne Bindung an einen einzelnen Versicherer.

Vertrag prüfen lassen

Hast du eine spezielle Polizei-DU-Klausel? Wir prüfen es kostenlos.

Jetzt vergleichen

Alle Testsieger mit spezieller Klausel im Vergleich.

Beratungstermin

Persönliche Beratung zu deiner DU-Versicherung.

Quellen

  • Franke & Bornberg: „Klausel-Klartext: Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel – Polizei, Feuerwehr und Justiz“ (Update 2025)
  • Franke & Bornberg: „Echte DU-Klausel für Beamte – wenn das Kleingedruckte wirklich zählt“ (Update 2025)
  • PDV 300 – Polizeidienstvorschrift zur ärztlichen Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit
  • § 4 BPolBG – Bundespolizeibeamtengesetz (Polizeidienstunfähigkeit)
  • § 26 LlbG Bayern – Laufbahngesetz Bayern (besondere Dienstunfähigkeit)
  • § 194 LBG NRW – Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (Polizeidienstunfähigkeit)
  • BVerwG, Urteil vom 03.03.2005 – 2 C 4.04 (Polizeivollzugsdienstunfähigkeit)
  • Produktbedingungen: Allianz, DBV, Signal Iduna (Stand 2025/2026)
  • polizei-versicherungen.de – Interne Beratungsdaten und Praxiserfahrung seit 2019

Informiere dich zu weiteren Themen