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Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit

Das Wichtigste in Kürze

Unterschied

Dienstunfähigkeit wird vom Dienstherrn festgestellt; Berufsunfähigkeit vom Arzt – die Kriterien sind grundlegend verschieden.

Das Risiko

Ein normaler BU-Vertrag zahlt nicht automatisch bei Dienstunfähigkeit – dafür braucht man eine DU-Klausel.

Häufigkeit

Jeder 4. Polizist scheidet vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst aus – oft durch Dienstunfähigkeit.

Ruhegehalt reicht meist nicht

Besonders in den ersten Dienstjahren ist das Ruhegehalt sehr niedrig – private Absicherung ist essenziell.

Viele Polizisten glauben, sie sind mit einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ausreichend abgesichert. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die BU und die spezifische Dienstunfähigkeit (DU) für Beamte folgen völlig unterschiedlichen Regeln – und nur wer das versteht, kann sich wirklich absichern.

Der entscheidende Unterschied: Wer entscheidet?

Kriterium
Dienstunfähigkeit (DU)
Berufsunfähigkeit (BU)
Wer entscheidet?
Dienstherr (Amtsarzt)
Arzt + Versicherung
Schwelle
Kann schon bei 20 % Einschränkung greifen
Erst bei dauerhafter Einschränkung über 50 %
Maßstab
Anforderungen des konkreten Polizeidienstes
Zuletzt ausgeübter Beruf allgemein
Verweisung möglich?
Versetzung in andere Stelle möglich
Nur wenn ähnliche Tätigkeit zumutbar
Finzanzielle Folge
Ruhegehalt vom Dienstherrn
BU-Rente aus Versicherung
Das kritische Szenario

Ein Polizist kann als dienstunfähig eingestuft werden – obwohl er nach ärztlicher Einschätzung noch zu 80 % arbeitsfähig ist. Eine normale BU-Versicherung zahlt dann nicht, weil die BU-Schwelle (50 % Einschränkung) nicht erreicht ist. Das Ruhegehalt reicht aber oft nicht aus. Ergebnis: Versorgungslücke.

Was ist besondere (spezielle) Dienstunfähigkeit?

Für Polizisten gibt es neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit noch die besondere (spezielle) Dienstunfähigkeit: Ein Polizist kann schon dann als dienstunfähig gelten, wenn er aus gesundheitlichen Gründen die besonderen körperlichen oder psychischen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllen kann – auch wenn er für andere Berufe noch voll arbeitsfähig wäre.

Das Ruhegehalt: Wie viel bleibt wirklich übrig?

Dienstjahre bei DU
Ruhegehaltssatz
Ruhegehalt (Beispiel A13)
Unter 5 Jahre (Probebeamter)
0 % – kein Anspruch!
Kein Ruhegehalt
5–10 Jahre
ca. 35 % (Mindestsatz)
ca. 1.400 – 1.800 €
10–20 Jahre
ca. 35–53 %
ca. 1.800 – 2.500 €
Über 40 Jahre
Maximal 71,75 %
ca. 3.200 – 4.000 €
Beamte auf Widerruf / Probe: Kein Ruhegehalt!

Polizisten in der Ausbildung oder im Probebeamtenstatus haben noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Wer in dieser Phase dienstunfähig wird, erhält keine staatliche Absicherung. Private Vorsorge ist hier absolut unverzichtbar.

Warum reicht eine normale BU-Versicherung nicht?

Eine normale BU-Versicherung definiert Berufsunfähigkeit so: Der Versicherte kann seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft zu weniger als 50 % ausüben. Das Problem für Polizisten:

  • Der Amtsarzt stuft den Polizisten als dienstunfähig ein
  • Nach ärztlichem Befund ist er aber noch zu 60 % arbeitsfähig
  • Ergebnis: Die BU-Versicherung zahlt nicht – weil keine BU nach deren Definition vorliegt
  • Der Dienstherr zahlt nur das (oft niedrige) Ruhegehalt

Die Lösung: Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)

Eine BU-Versicherung mit DU-Klausel schließt diese Lücke: Sie zahlt bereits dann, wenn der Beamte vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft wurde – unabhängig davon, ob die klassische BU-Schwelle von 50 % überschritten wurde.

BU mit DU-Klausel – Vorteile
BU ohne DU-Klausel – Risiken

25 %

Anteil der Beamten, die vor der Altersgrenze dienstunfähig werden

50 %

BU-Schwelle (Einschränkung im Beruf) für normale BU-Versicherungen

71,75 %

Maximaler Ruhegehaltssatz nach 40+ Dienstjahren

Was muss eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten leisten?

  • Echte DU-Klausel: Zahlt bei Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn – ohne weiteres Gutachten der Versicherung
  • Hohe versicherte Rente: Mindestens 70–80 % des Nettogehalts
  • Rente bis zur Pensionsgrenze: Mindestens bis 67 Jahre
  • Keine abstrakte Verweisung: Polizisten dürfen nicht auf völlig andere Berufe verwiesen werden
  • Dynamisierung: Rentenhöhe steigt mit Inflation
  • Nachversicherungsgarantie: Rente anheben ohne neue Gesundheitsprüfung bei Lebensereignissen

 

Häufige Fragen (FAQ)

Wann sollte ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?

So früh wie möglich – idealerweise zu Beginn des Studiums oder der Ausbildung. In jungen Jahren sind die Beiträge am günstigsten und Vorerkrankungen noch kein Thema. Wer mit gesundheitlichen Einschränkungen wartet, riskiert Zuschläge oder Ablehnung.

Als Beamter auf Probe besteht noch kein Ruhegehaltsanspruch. Das bedeutet: Ohne private Absicherung erhältst du keine staatliche Rente, wenn du in dieser Phase dienstunfähig wirst. Das ist das höchste Risiko im Beamtendasein – gerade für junge Polizisten.

Ja – psychische Erkrankungen sind einer der häufigsten Gründe für Dienstunfähigkeit im Polizeidienst (Burnout, PTBS, Depressionen). Gute Tarife schließen psychische Erkrankungen explizit ein. Achte darauf, dass kein genereller Ausschluss für psychische Leiden im Vertrag steht.

Ja. Manche Anbieter bieten eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung an. Diese zahlt ausschließlich bei Dienstunfähigkeit – ohne BU-Komponente. Das ist oft günstiger, bietet aber auch weniger Schutz für den Fall, dass du den Beamtenstatus verlässt.

Als Faustregel gilt: Die DU-Rente + Ruhegehalt sollen mindestens 80 % deines aktuellen Nettogehalts ergeben. Da das Ruhegehalt je nach Dienstzeit sehr unterschiedlich ist, sollte die versicherte Rente individuell berechnet werden – wir helfen dabei.

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