In der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es zwei grundlegende Tarife: PVB und PVN. Als Polizeibeamter mit Beihilfe oder Heilfürsorge ist ausschließlich der PVB-Tarif für dich relevant – wer den falschen Tarif hat, zahlt deutlich mehr als nötig. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und warum die Tarifwahl so wichtig ist.
Das Wichtigste in Kürze
Greift bereits bei Polizeidienstunfähigkeit – nicht erst bei allgemeiner Dienstunfähigkeit. Für Vollzugsbeamte unverzichtbar.
Wer nur allgemeine DU-Klausel hat, bekommt nichts, wenn er polizeidienstunfähig, aber noch bürodienstfähig ist.
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Was ist die private Pflegepflichtversicherung?
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Pflegeversicherung. Wer privat krankenversichert ist – also auch Polizeibeamte mit PKV oder Heilfürsorge – muss eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen. Sie ist der Gegensatz zur gesetzlichen Pflegekasse (GPV) in der GKV.
Die Leistungen beider Systeme sind durch das SGB XI gesetzlich geregelt und damit identisch: Pflegegrad 1 bis 5, Pflegegeld, Sachleistungen, stationäre Pflege. Was sich unterscheidet, ist nur die Finanzierungsstruktur.
PVB vs. PVN: Der entscheidende Unterschied
PVB-Tarif (für Beamte)
- Für Beamte mit Beihilfe oder Heilfürsorge
- Sichert nur die Restkosten ab
- Beihilfe übernimmt i. d. R. 50–70 % der Pflegekosten
- Deutlich günstigere Beiträge
- Speziell auf Beamtenbedürfnisse abgestimmt
PVN-Tarif (für Nicht-Beamte)
- Für Selbstständige, Freiberufler, Angestellte in PKV
- Sichert die kompletten Pflegekosten ab
- Keine Beihilfe als Kostenträger
- Deutlich höhere Beiträge
- Kein Bezug zu Beamtenregelungen
Kriterium | PVB-Tarif | PVN-Tarif |
Zielgruppe | Beamte mit Beihilfe / Heilfürsorge | Privatversicherte ohne Beihilfe |
Beihilfeunterstützung | Ja – übernimmt 50–70 % | Nein – volle Absicherung nötig |
Abgesicherter Anteil | Restkosten nach Beihilfe (30–50 %) | Vollständige Kosten (100 %) |
Beitragshöhe | Günstig | Deutlich höher |
Gesamtleistungen | Identisch (SGB XI) | Identisch (SGB XI) |
Richtig für Polizisten? | Ja | Nein – zu teuer und falsch |
Kritischer Check
Viele Polizisten haben unwissentlich den PVN-Tarif – und zahlen damit erheblich mehr als nötig, ohne einen einzigen Euro mehr Leistung zu erhalten.
Wie funktioniert der PVB-Tarif konkret?
Bei Pflegebedürftigkeit entstehen Kosten, die nach SGB XI bestimmten Leistungsrahmen entsprechen. Als Beamter zahlt deine Beihilfestelle in der Regel 50 % dieser Kosten (Beihilfesatz für Beamte im aktiven Dienst – im Ruhestand kann es variieren). Die private Pflegepflichtversicherung mit PVB-Tarif springt für die verbleibenden 50 % ein.
Beihilfesatz im Pflegefall
Der genaue Beihilfesatz im Pflegefall hängt vom Dienstherrn und dem Beamtenstatus ab. Aktive Beamte erhalten in der Regel 50 % Beihilfe, Ruhestandsbeamte oft einen höheren Satz. Der PVB-Tarif ist darauf ausgerichtet und versichert immer den korrekten Restanteil.
Wann muss ich die Pflegepflichtversicherung abschließen?
Bei Wechsel von der GKV in die PKV – etwa am Beginn der Verbeamtung oder beim Ablegen der Anwartschaft – muss auch die Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Der PVB-Tarif ist dabei der Standard für alle Beamten.
Wichtig: Die Aufnahme in die PPV ist gesetzlich geregelt – es gibt keine Möglichkeit, sich der Pflichtversicherung zu entziehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen PVB und PVN bei der Pflegeversicherung?
PVB steht für „Pflegepflichtversicherung für Beamte“ – sie versichert nur die Restkosten nach Beihilfe. PVN steht für „Pflegepflichtversicherung Normal“ – sie versichert die vollständigen Pflegekosten ohne Beihilfe. Für Polizeibeamte ist immer der PVB-Tarif richtig.
Wie prüfe ich, ob ich den richtigen Tarif habe?
Schau in deinen Krankenversicherungsunterlagen oder auf deiner Versicherungspolice nach dem Tarif deiner Pflegepflichtversicherung. Er muss mit „PVB“ oder einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet sein. Im Zweifel ruf bei deinem Versicherer an oder lass es von einem Fachberater prüfen.
Sind die Leistungen von PVB und PVN wirklich gleich?
Ja – die Gesamtleistungen im Pflegefall sind identisch, weil sie durch das SGB XI gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Unterschied besteht nur darin, wer welchen Anteil der Kosten trägt: Beim PVB-Tarif übernimmt die Beihilfe einen Teil, beim PVN-Tarif muss die PPV alles tragen.
Kann ich vom PVN in den PVB wechseln?
Ja, das ist möglich – du musst deinen Beihilfeanspruch nachweisen. Wenn du feststellst, dass du fälschlicherweise im PVN-Tarif bist, solltest du das schnellstmöglich mit deinem Versicherer klären und in den korrekten PVB-Tarif wechseln, um Beiträge zu sparen.
Was passiert mit meiner Pflegepflichtversicherung nach der Pensionierung?
Der PVB-Tarif läuft weiter. Im Ruhestand kann sich der Beihilfesatz ändern – in manchen Bundesländern steigt er für Ruhestandsbeamte auf 70 %. Je nach Vertragsgestaltung passt sich der PVB-Tarif automatisch an oder muss angepasst werden. Das sollte rechtzeitig geprüft werden.
Muss ich die Pflegepflichtversicherung zwingend beim gleichen Anbieter wie meine PKV abschließen?
Nein – du kannst die PPV auch bei einem anderen Anbieter abschließen. In der Praxis wird sie aber oft gemeinsam mit der PKV beim selben Versicherer geführt, was die Verwaltung vereinfacht. Beim Wechsel der PKV sollte die PPV immer mitbedacht werden.