Als Bundespolizist bist du durch die Bundesheilfürsorge umfassend krankenversichert – aber das deckt die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung nicht ab. Wer den Abschluss verpasst oder zu lange wartet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Auf dieser Seite erfährst du, was du als Bundespolizist konkret brauchst, was es kostet und welche Anbieter 2026 empfehlenswert sind.
Das Wichtigste in Kürze
Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – auch für Beamte. Die Frist nach Beginn der Versicherungspflicht beträgt 3 Monate.
Wer keinen gültigen Pflegeversicherungsnachweis hat, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden.
Schließe die Pflegepflichtversicherung dort ab, wo du später auch deine private Krankenversicherung haben möchtest – das erleichtert die Verwaltung erheblich.
Du bleibst als aktiver Bundespolizist in der Heilfürsorge – Beihilfe kommt erst bei der Pensionierung. Pflege ist trotzdem separat abzuschließen.
Anders als in vielen Bundesländern leistet die Bundesheilfürsorge auch für stationäre Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) – mit Gehaltsabzug von 24,50 €/Tag.
24,50 €
KH-Abzug pro Tag bei stationärem Aufenthalt
~34 €
Private PVB pro Monat (DBV 2026, Einstiegsalter 18 J.)
3 Monate
Frist zum Abschluss nach Beginn der Versicherungspflicht
Pflicht und Fristen
Die Pflegepflichtversicherung (PVB) ist in Deutschland für alle Personen gesetzlich vorgeschrieben – ohne Ausnahme. Das gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und ausdrücklich auch für Beamte. Die Bundesheilfürsorge ersetzt diese Pflicht nicht, weil sie ausschließlich Krankheitskosten abdeckt, nicht aber Pflegeleistungen nach dem SGB XI.
Wichtig: Frist nicht verpassen
Ab dem Tag, an dem die Versicherungspflicht eintritt (in der Regel: Beginn des Dienstverhältnisses), hast du 3 Monate Zeit, eine Pflegepflichtversicherung nachzuweisen. Wer diese Frist versäumt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden. Außerdem können rückwirkende Beiträge fällig werden.
Ein häufiger Irrtum: Viele Berufsanfänger bei der Bundespolizei gehen davon aus, dass die Heilfürsorge alles abdeckt. Das stimmt für Krankenleistungen – aber eben nicht für Pflegeleistungen. Die Pflegepflichtversicherung und die Pflegezusatzversicherung sind zwei völlig verschiedene Produkte. Die Pflegepflichtversicherung ist Pflicht; die Pflegezusatzversicherung ist eine freiwillige Ergänzung.
Pflegepflicht vs. Pflegezusatz – nicht verwechseln
Die Pflegepflichtversicherung (PVB) ist gesetzlich vorgeschrieben und leistet bei anerkannter Pflegebedürftigkeit. Die Pflegezusatzversicherung ist freiwillig und schließt die Lücke zwischen den gesetzlichen Pflegeleistungen und den tatsächlichen Pflegekosten. Beides sind separate Verträge – und nur die Pflegepflichtversicherung ist Pflicht.
Besonderheiten bei der Bundespolizei
Die Bundespolizei hat gegenüber den Landespolizeien einige Besonderheiten, die du bei der Auswahl deiner Versicherungen kennen solltest. Das betrifft insbesondere die Bundesheilfürsorge, den Krankenhausabzug und den Zeitpunkt des Wechsels in die Beihilfe.
Während der Ausbildung (Bundesheilfürsorge)
Als Beamtenanwärter bei der Bundespolizei bist du über die Bundesheilfürsorge (BPolHfV) krankenversichert. Diese deckt alle notwendigen medizinischen Leistungen ab – ambulant, stationär und zahnärztlich. Was viele nicht wissen: Die Bundesheilfürsorge ist hier ein echter Sonderfall.
Die Bundesheilfürsorge als Sonderfall
Anders als in Bayern, Berlin, Brandenburg oder Sachsen leistet die Bundesheilfürsorge aktiv für stationäre Wahlleistungen. Das bedeutet: Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind im Krankenhaus grundsätzlich abgedeckt – wenn auch mit einem täglichen Gehaltsabzug von 24,50 €. Dieser Abzug sollte durch ein Krankenhaustagegeld von mindestens 25 €/Tag abgesichert werden.
Was die Bundesheilfürsorge leistet
- Ambulante Behandlungen (Arzt, Facharzt)
- Stationäre Behandlungen
- Stationäre Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer)
- Zahnärztliche Grundversorgung
- Medikamente und Hilfsmittel
Was du zusätzlich brauchst
- Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflicht)
- Krankenhaustagegeld (min. 25 €/Tag)
- Kleine Anwartschaft für spätere PKV
- Heilfürsorgeergänzung (z. B. Zahn/Brille)
- Optional: Pflegezusatzversicherung
Empfehlung während der Ausbildung: Pflegepflichtversicherung + kleine Anwartschaft + Heilfürsorgeergänzung + Krankenhaustagegeld 25 €/Tag.
Nach der Ausbildung (weiterhin Bundesheilfürsorge)
Das ist der wichtigste Unterschied zur Landespolizei in vielen Bundesländern: Als aktiver Bundespolizist (auch nach der Ausbildung, als Beamter auf Lebenszeit) bleibst du dauerhaft in der Bundesheilfürsorge. Es gibt keinen automatischen Wechsel in die Beihilfe – der kommt erst bei der Pensionierung.
- Heilfürsorge bleibt bestehen – kein Wechsel zur PKV nötig
- Bundesheilfürsorge leistet weiterhin für stationäre Wahlleistungen
- Krankenhausabzug von 24,50 €/Tag bleibt bestehen
- Pflegepflichtversicherung muss weiterhin bestehen bleiben
Empfehlung nach der Ausbildung: Pflegepflichtversicherung + große Anwartschaft + Heilfürsorgeergänzung + Krankenhaustagegeld 25 €/Tag. Die große Anwartschaft sichert dir den Einstieg in eine umfassende PKV bei der Pensionierung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Bei der Pensionierung (Wechsel in die Beihilfe)
Mit der Pensionierung endet die Bundesheilfürsorge. Du wechselst dann in die Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Der Beihilfesatz beträgt in der Regel 70 % (für Versorgungsempfänger). Die restlichen 30 % deiner Krankheitskosten sicherst du über eine PKV ab – und genau dafür ist die Anwartschaft gedacht.
So funktioniert der Wechsel zur Pensionierung
- Bundesheilfürsorge endet mit dem Pensionierungsdatum
- Beihilfe nach BBhV tritt in Kraft (70 % Beihilfesatz)
- Anwartschaft aktivieren und zur vollwertigen PKV umstellen
- Pflegepflichtversicherung läuft weiter (Beitrag bleibt ähnlich)
Rechtsgrundlagen: Heilfürsorgeverordnung Bund (BPolHfV), Beihilfeverordnung Bund (BBhV).
Was kostet die Pflegepflichtversicherung 2026?
Als Beamter hast du die Wahl zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung (GKV-PV) und der privaten Pflegepflichtversicherung (PVB). Für junge Bundespolizisten ist die private Variante in der Regel deutlich günstiger.
Rechenbeispiel 2026 – Ausbildungsgehalt ca. 1.268 €/Monat
GKV-Pflegeversicherung: 3,6 % × 1.268 € = 45,64 €/Monat
Private PVB (DBV 2026, Einstiegsalter 18 Jahre): ~33,92 €/Monat
Ersparnis durch PKV-PVB: ca. 11,72 €/Monat = ~140 €/Jahr
Die GKV-Pflegeversicherung berechnet sich seit 2026 mit einem Beitragssatz von 3,6 % (kinderlos) des beitragspflichtigen Einkommens. Bei einem Ausbildungsgehalt von rund 1.268 Euro ergibt das 45,64 Euro pro Monat. Die private PVB kostet bei einem Einstiegsalter von 18 Jahren beim Anbieter DBV 2026 rund 33,92 Euro pro Monat.
Wichtig: Der Beitrag in der privaten Pflegeversicherung steigt mit dem Alter deutlich an. Je früher du abschließt, desto günstiger bleibt dein Beitrag langfristig. Wer mit 18 Jahren einsteigt, zahlt deutlich weniger als jemand, der mit 30 Jahren abschließt.
Versicherung | Beitragssatz / Preis | Monatlich (Beispiel, 18 J.) | Bewertung |
GKV Pflegepflichtversicherung | 3,6 % des Bruttogehalts | 45,64 € (Grundgehalt 1.268 €) | teurer |
Private PVB (DBV, 2026) | Pauschalbeitrag | ~33,92 €/Monat | günstiger |
Ein weiterer Vorteil der privaten PVB: Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar – bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen.
Empfohlene Anbieter 2026
Nicht jede private Pflegepflichtversicherung ist gleich gut. Besonders wichtig für Bundespolizisten ist die Frage, ob der Anbieter auch eine leistungsstarke PKV und eine passende Anwartschaft im Portfolio hat – denn du willst später alles aus einer Hand.
Anbieter | PKV für Polizei | Anwartschaft | Hinweis | mtl. Beitrag Inkl. kl. Anwartschaft |
DBV (Deutsche Beamtenversicherung) | ✅ Ja, spezialisiert | ✅ Ja | Hochspezialisiert für Polizisten, günstige Konditionen für Anwärter | |
Signal Iduna | ✅ Ja, spezialisiert | ✅ Ja | spezialisiert durch Kooperation mit der GdP, durchwachsenes Feedback von Polizisten in der Abwicklung | |
Barmenia | ✅ Ja | ✅ Ja | TOP Leistungen - aber nicht auf Polizisten spezialisiert | |
Debeka | ✅ Ja | ✅ Ja | klassischer Beamtenversicherer, aber keine Spezialisierung auf Polizisten | |
Allianz | ✅ Ja | Eingeschränkt | starkes Unternehmendrating, gute Tarife aber keine hohe Expertise für Polizisten | |
Continentale | ✅ Ja | ✅ Ja | Solide Basis, weniger spezialisiert auf Polizei | |
Nürnberger | Eingeschränkt | ✅ Ja | spielt für Polizisten keine große Rolle. |
Tipp: PVB und PKV beim selben Anbieter
Schließe die Pflegepflichtversicherung idealerweise dort ab, wo du später auch deine PKV haben möchtest. Das vereinfacht die Verwaltung, und bei manchen Anbietern gibt es Kombirabatte. Bei der Bundespolizei bedeutet das: Wähle einen Anbieter, der sowohl eine gute PVB als auch eine passende PKV für Bundesbeamte im Angebot hat.
Häufige Fragen
Ist die Pflegepflichtversicherung wirklich Pflicht für Bundespolizisten?
Ja, ohne Ausnahme. Die gesetzliche Pflegeversicherungspflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland – auch für Beamte. Die Bundesheilfürsorge deckt keine Pflegeleistungen ab. Du musst die Pflegepflichtversicherung separat abschließen.
Wie lange habe ich Zeit, die PVB abzuschließen?
Du hast ab dem Tag, an dem die Versicherungspflicht eintritt (Beginn des Dienstverhältnisses), 3 Monate Zeit. Wer diese Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro und kann außerdem rückwirkend zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung?
Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und zahlt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit einen gesetzlich definierten Betrag. Die Pflegezusatzversicherung ist freiwillig und schließt die häufig erhebliche Lücke zwischen den Leistungen der PVB und den tatsächlichen Pflegekosten. Wer ohne Pflegezusatzversicherung ins Pflegeheim muss, muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen – das können schnell 2.000–3.000 Euro pro Monat sein.
Ist die private PVB wirklich günstiger als die GKV-Pflegeversicherung?
Kann ich die Beiträge für die PVB steuerlich absetzen?
Ja. Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) steuerlich absetzbar. Sie werden zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag berücksichtigt. Für Beamte, die keine Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung erhalten, gilt ein erhöhter Höchstbetrag.
Warum sollte ich PVB und PKV beim selben Anbieter abschließen?
Die Pflegepflichtversicherung ist eng mit der privaten Krankenversicherung verknüpft. Wenn du beides beim selben Anbieter hast, wird bei der Pensionierung der Wechsel in die vollwertige PKV einfacher. Außerdem können manche Anbieter Beitragsrabatte gewähren und du hast nur einen Ansprechpartner für beide Verträge. Wichtig: Entscheide dich bereits beim Start deiner Karriere für einen Anbieter, dem du langfristig vertraust.
Was passiert mit meiner PVB bei der Pensionierung?
Die Pflegepflichtversicherung läuft weiter – sie ist lebenslang. Bei der Pensionierung wechselst du als Bundespolizist von der Bundesheilfürsorge in die Beihilfe nach BBhV. Gleichzeitig aktivierst du deine Anwartschaft und schließt eine vollwertige PKV ab. Die PVB-Police wird in diesem Zuge oft auf den neuen PKV-Vertrag angepasst. Der Beitrag für die PVB ändert sich dabei in der Regel nur geringfügig.