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Die Krankenversorgung bei der Polizei

Inhalt
Als Polizeibeamter hast du je nach Dienstherr und Bundesland Anspruch auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe – beides sind staatliche Systeme zur Krankheitskostenerstattung, die sich aber grundlegend unterscheiden. Dieser Artikel erklärt, welches System für dich gilt, was es leistet und was du zusätzlich absichern solltest.

Das Wichtigste in Kürze

🏥 Zwei Systeme: Heilfürsorge oder Beihilfe

Vollzugsbeamte im Schichtdienst erhalten oft freie Heilfürsorge – der Dienstherr zahlt alles. Andere Beamte erhalten Beihilfe (50–70 %) und brauchen eine PKV für den Rest.

🔵 Bundespolizei: Freie Heilfürsorge

Alle Vollzugsbeamten der Bundespolizei erhalten freie Heilfürsorge. Keine eigene PKV notwendig – der Bund trägt alle notwendigen Krankheitskosten direkt.

🗺️ Landespolizei: Je nach Bundesland verschieden
Viele Länder (NRW, Bayern, BW, Hessen u.a.) gewähren Vollzugsbeamten Heilfürsorge. Einige Länder nutzen das Beihilfesystem für bestimmte Gruppen oder Phasen.
💶 Beihilfe 50–70 %: PKV für den Rest

Wer Beihilfe statt Heilfürsorge hat, muss den nicht gedeckten Anteil privat versichern. Eine gut gewählte PKV kombiniert mit der Beihilfe ergibt meist besseren Schutz als die GKV,

⚠️ Heilfürsorge endet bei Pensionierung

Mit dem Übertritt in die Pension endet die Heilfürsorge. Als Pensionär bist du beihilfeberechtigt. Du brauchst dann eine PKV als Beihilfeergänzung – idealerweise schon vor der Pensionierung abgeschlossen.

👨‍👩‍👧 Familie: Mitversicherung über PKV oder GKV

Bei Heilfürsorge werden Familienangehörige nicht automatisch mitversichert. Ehepartner und Kinder benötigen eine eigene Krankenversicherung (PKV oder GKV).

100 %

aller Polizisten werden dienstunfähig

50–70%

Jahre Pensionsalter im NRW-Vollzug (§114 LBG NRW)

0 €

monatliche Versorgungslücke (netto, Durchschnitt)

Heilfürsorge: Wie funktioniert sie?

Die freie Heilfürsorge ist ein besonderes Fürsorgerecht für Polizei- und Feuerwehrbeamte im aktiven Vollzugsdienst. Sie ist in § 70 BBG (Bundesbeamtengesetz) bzw. den landesrechtlichen Entsprechungen geregelt.

Bei der Heilfürsorge rechnet der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit dem Dienstherrn ab – du zahlst keinen Eigenanteil. Es gelten bestimmte Leistungskataloge und du musst Heilfürsorgeärzte aufsuchen (oft alle zugelassenen Kassenärzte und Krankenhäuser).

Was die Heilfürsorge abdeckt

Was die Heilfürsorge NICHT abdeckt

Ergänzende Krankenversicherung bei Heilfürsorge sinnvoll

Auch bei Heilfürsorge können Zusatzversicherungen sinnvoll sein: Eine Zahnzusatz- oder Krankenhaus-Zusatzversicherung schließt Lücken bei Zahnersatz und Wahlleistungen. Diese Zusatzversicherungen sind deutlich günstiger als eine volle PKV.

Beihilfe: Wie funktioniert sie?

Das Beihilfesystem gilt für Beamte, die keine Heilfürsorge erhalten (z. B. Beamte in der Verwaltung, in manchen Bundesländern auch Beamte in der Ausbildungsphase). Du zahlst deine Arztrechnung selbst vor und bekommst einen Teil erstattet:

Personengruppe
Beihilfesatz (typisch)
PKV-Anteil (Restsatz)
Beamter ohne Kinder
50 %
50 % (PKV notwendig)
Beamter mit 2+ Kindern
70 %
30 % (PKV notwendig)
Ehepartner (nicht berufstätig)
70 %
30 %
Kinder (kindergeldberechtigt)
80 %
20 %
Pensionäre
70 %
30 %
Beihilfesätze variieren nach Bundesland

Die genannten Sätze sind typisch für das BBesG (Bund) und viele Länder. Einige Länder haben abweichende Regelungen. Bayern und Baden-Württemberg haben zuletzt ihre Beihilfesätze angepasst. Prüfe die aktuellen Beihilfevorschriften deines Dienstherrn.

Welches System gilt in welchem Bundesland?

Personengruppe
Vollzugsbeamte (aktiver Dienst)
Anmerkung
Bundespolizei (Bund)
Freie Heilfürsorge
§ 70 BBG
Bayern
Freie Heilfürsorge
Art. 96 BayBG
NRW
Freie Heilfürsorge
§ 88 LBG NRW
Baden-Württemberg
Beihilfe (für Vollzug)
BW wechselte 2013 vom Heilfürsorge- zum Beihilfesystem; Beihilfesatz wurde erhöht
Hessen
Freie Heilfürsorge
§ 95 HBG
Hamburg
Freie Heilfürsorge
§ 78 HmbBG
Berlin
Freie Heilfürsorge
§ 79 LBG Berlin
Sachsen
Beihilfe
Kein Heilfürsorgesystem für Vollzug
Regelungen können sich ändern – immer aktuell prüfen

Die Regelungen zur Heilfürsorge und Beihilfe sind durch Landesgesetze geregelt und können sich ändern. Baden-Württemberg ist ein Beispiel dafür, dass auch eine Abkehr von der Heilfürsorge möglich ist. Prüfe vor der Bewerbung das aktuelle System in deinem Bundesland beim jeweiligen Innenministerium.

Heilfürsorge vs. Beihilfe: Was ist besser?

Vorteile Heilfürsorge

Nachteile Heilfürsorge

Wichtig: Was passiert bei der Pensionierung?

Die Heilfürsorge endet mit dem Übertritt in den Ruhestand. Als Pensionär bist du dann beihilfeberechtigt (in der Regel 70 % Beihilfesatz). Für die verbleibenden 30 % brauchst du eine private Krankenversicherung.

Planungsfehler: PKV erst im Rentenalter abschließen

Wenn du erst mit 60+ Jahren eine PKV abschließt, zahlst du deutlich höhere Beiträge – und hast keinen Versicherungsschutz für Vorerkrankungen. Die günstigste Strategie ist es, schon während des aktiven Dienstes eine Anwartschaftsversicherung oder eine leistungsschwache PKV für die Zeit ab Pension abzuschließen. Das sichert dir günstige Einstiegskonditionen.

Empfehlung für Heilfürsorge-Beamte

Wenn du freie Heilfürsorge hast, schließe dennoch frühzeitig – idealerweise zu Beginn deiner Laufbahn – eine PKV-Anwartschaft oder eine kostengünstige Beihilfe-Ergänzungs-PKV ab. So sicherst du dir die Gesundheitsprüfung zu jungen Jahren und günstige Beiträge für die Pensionszeit.

Häufige Fragen zur Krankenversorgung bei der Polizei

Was passiert mit meiner Krankenversorgung als Polizeibeamter während der Probezeit?

In der Regel besteht auch während der Probezeit Anspruch auf Heilfürsorge oder Beihilfe. Als Beamter auf Probe (auch als Polizeianwärter im Beamtenstatus) bist du beihilfeberechtigt. Manche Länder gewähren Heilfürsorge erst ab der Verbeamtung auf Probe, nicht schon für Anwärter. Prüfe dies für dein Bundesland beim Dienstherrn.

Ja. Die freie Heilfürsorge gilt nur für dich als Beamten persönlich. Dein Ehepartner und deine Kinder sind nicht automatisch mitversichert. Sie müssen sich eigenständig krankenversichern – entweder privat oder in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn dein Partner nicht berufstätig ist, kann er sich in der GKV freiwillig versichern oder eine PKV abschließen.

Wenn du freie Heilfürsorge hast, brauchst du keine Krankenkasse – weder GKV noch PKV. Wenn du im Beihilfesystem bist, kannst du grundsätzlich auch in die GKV eintreten, musst dann aber auf die Beihilfe verzichten (das ist wirtschaftlich in der Regel nachteilig). Wende dich für eine Beratung an einen unabhängigen Versicherungsberater.

Die Heilfürsorge übernimmt die Grundversorgung bei Zahnersatz. Hochwertige Materialien, Implantate oder aufwendige Brückenversorgungen werden in der Regel nur anteilig oder gar nicht erstattet. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher auch für Heilfürsorge-Beamte empfehlenswert, um Lücken zu schließen.

Ja, in vielen Ländern ist die Heilfürsorge an den aktiven Vollzugsdienst geknüpft. Wechselst du in eine Verwaltungstätigkeit (z. B. dauerhafter Innendienst, Führungsebene ohne Vollzugsfunktion), kann es zu einem Wechsel ins Beihilfesystem kommen. Prüfe das im konkreten Fall mit deiner Personalabteilung.

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