Das Wichtigste in Kürze
Individuelle Beihilfe erstattet einen Anteil tatsächlicher Kosten; pauschale Beihilfe zahlt einen festen Betrag – unabhängig von Ausgaben.
Welche Modelle zur Auswahl stehen, entscheidet dein Dienstherr. Nicht alle Länder bieten beide Optionen an.
Wurde sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, gibt es keinen Weg zurück in die individuelle Beihilfe.
Die meisten Polizisten kennen nur „die Beihilfe“ – als wäre es ein einheitliches System. Tatsächlich gibt es zwei grundlegend verschiedene Modelle: die individuelle Beihilfe und die pauschale Beihilfe. Welche Möglichkeiten du hast und was das für deine private Krankenversicherung bedeutet, erfährst du hier.
Was ist individuelle Beihilfe?
Das ist das klassische Modell: Du gehst zum Arzt, bezahlst die Rechnung, reichst sie bei der Beihilfestelle ein – und bekommst einen prozentualen Anteil erstattet. Die Höhe des Erstattungssatzes hängt von deiner persönlichen Situation ab:
50 %
Standardsatz für Polizeibeamte ohne Kind
70 %
Erhöhter Satz bei berücksichtigungsfähigen Kindern
70 %
Ruhestand-Satz (in den meisten Bundesländern)
Für den Rest – also 30 bis 50 Prozent – zahlt deine private Krankenversicherung (PKV). Du brauchst deshalb einen sogenannten Beihilfe-Ergänzungstarif, der nur die Restkosten abdeckt. Das hält die PKV-Beiträge vergleichsweise niedrig.
Was ist pauschale Beihilfe?
Bei der pauschalen Beihilfe fällt das System der Beihilfebemessungssätzen weg, hier beteiligt sich die Beihilfe mit 50% der Kosten einer Krankenvollversicherung, egal ob diese privat oder gesetzlich ist. Jedoch gibt es hier eine Einschränkung für die privatversicherten Beamten in der pauschalen Beihilfe. Hier orientiert sich die Beihilfe an der Hälfte der Versicherungsbeiträge, welche ein gesetzlicher Versicherter bekommen würde. Bei der pauschalen Beihilfe erhältst du also einen festen monatlichen Betrag vom Dienstherrn – unabhängig davon, ob und welche Arztkosten du tatsächlich hattest.
Pauschale Beihilfe – Vorteile
- Kein Papierkram, keine Antragstellung
- Betrag kommt monatlich automatisch
- Freie Arztwahl ohne Abrechnungspflicht
- Einfache Familienversicherung
- Keine Gesundheitsprüfung
Pauschale Beihilfe – Nachteile
- Einkommensabhängige Beiträge
- Bei hohen Krankheitskosten Zuzahlungen aus eigener Tasche notwendig
- Nur in wenigen Bundesländern verfügbar
- Entscheidung für pauschale Beihilfe meist unwiderruflich
- Höhere Beiträge im Ruhestand
- Reine Grundabsicherung
Individuelle Beihilfe: Vor- und Nachteile
Individuelle Beihilfe – Vorteile
- Direkter Kostenbezug – je mehr Kosten, desto mehr Erstattung
- Günstigerer PKV-Tarif (nur Restkosten)
- Bewährtes System in allen Bundesländern
- Hohe Kostensicherheit bei schwerer Erkrankung
- gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Privatpatienten-Status
Individuelle Beihilfe – Nachteile
- Verwaltungsaufwand: Rechnungen sammeln und einreichen
- Keine kostenlose Familienversicherung
- Gesundheitsprüfung bei Wechsel oder zu spätem Einstieg
- Ohne Anwartschaft hohe Beiträge im Alter
Welches Modell gilt in welchem Bundesland?
Dienstherr / Bundesland | Modell | Beihilfesatz (Standard) |
Bund (Bundespolizei etc.) | Individuelle Beihilfe | 50 % / 70 % (mit Kind) |
Bayern | Individuelle Beihilfe | 50 % / 70 % (mit Kind) |
NRW | Individuelle Beihilfe | 50 % / 70 % (mit Kind) |
Hamburg | Pauschale Beihilfe möglich | Pauschale je nach Tarif |
Bremen | Pauschale Beihilfe möglich | Pauschale je nach Tarif |
Baden-Württemberg | Individuelle Beihilfe | 50 % / 70 % (mit Kind) |
Hessen | Individuelle Beihilfe | 50 % / 70 % (mit Kind) |
Polizei mit Heilfürsorge | Kein Beihilfesystem | Vollversorgung durch Dienstherrn |
Heilfürsorge ist kein Beihilfesystem!
Wer Heilfürsorge erhält (z. B. Bundespolizei), hat weder individuelle noch pauschale Beihilfe. Die Gesundheitskosten werden vollständig vom Dienstherrn getragen. Es wird eine Pflegepflichtversicherung, sowie verschiedene Zusatztarife, benötigt. Informiere dich, welches System für dich gilt, bevor du eine PKV abschließt!
Auswirkungen auf deine private Krankenversicherung
Beihilfe-Modell | Benötigte PKV | Beitragsniveau |
Individuelle Beihilfe (50 %) | Ergänzungstarif 50 % (Rest-Absicherung) | Niedrig |
Individuelle Beihilfe (70 %) | Ergänzungstarif 30 % | Sehr niedrig |
Pauschale Beihilfe | Vollwertige PKV (100 % Absicherung) | Höher |
Heilfürsorge | Keine PKV nötig | Kein Beitrag |
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen?
Das hängt von deinem Bundesland ab. Einige Länder (z. B. Hamburg, Bremen) bieten die pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe an. In den meisten Ländern gibt es nur die individuelle Beihilfe. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder Beihilfestelle.
Was passiert, wenn ich sehr hohe Krankheitskosten habe?
Bei der individuellen Beihilfe werden deine tatsächlichen Kosten anteilig erstattet – auch bei sehr hohen Beträgen. Das ist der große Vorteil gegenüber der pauschalen Beihilfe, wo du nur den Fixbetrag erhältst.
Sind alle Arztrechnungen beihilfefähig?
Nein. Die Beihilfe erstattet nur als „beihilfefähig“ anerkannte Aufwendungen – in der Regel Leistungen nach GOÄ/GOZ. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), reine Schönheitsoperationen oder nicht zugelassene Behandlungen werden nicht erstattet.
Wie ändert sich der Beihilfesatz, wenn ich Kinder bekomme?
In den meisten Bundesländern steigt dein Beihilfesatz von 50 % auf 70 %, wenn du Kinder hast, die berücksichtigungsfähig sind. Das reduziert den Anteil, den deine PKV abdecken muss, erheblich. Informiere deinen PKV-Anbieter, wenn sich dein Familienstatus ändert.