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Pauschale und individuelle Beihilfe für Polizisten

Kartenübersicht über die Pauschale Beihilfe der Bundesländer
Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

Zwei Modelle

Individuelle Beihilfe erstattet einen Anteil tatsächlicher Kosten; pauschale Beihilfe zahlt einen festen Betrag – unabhängig von Ausgaben.

Ländersache

Welche Modelle zur Auswahl stehen, entscheidet dein Dienstherr. Nicht alle Länder bieten beide Optionen an.

Beihilfesatz
In der Regel 50 % für Beamte, 70 % für Beamte mit Kind, 80 % im Ruhestand – je nach Landesrecht.
Endgültige Wahl

Wurde sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden, gibt es keinen Weg zurück in die individuelle Beihilfe.

Die meisten Polizisten kennen nur „die Beihilfe“ – als wäre es ein einheitliches System. Tatsächlich gibt es zwei grundlegend verschiedene Modelle: die individuelle Beihilfe und die pauschale Beihilfe. Welche Möglichkeiten du hast  und was das für deine private Krankenversicherung bedeutet, erfährst du hier.

Was ist individuelle Beihilfe?

Das ist das klassische Modell: Du gehst zum Arzt, bezahlst die Rechnung, reichst sie bei der Beihilfestelle ein – und bekommst einen prozentualen Anteil erstattet. Die Höhe des Erstattungssatzes hängt von deiner persönlichen Situation ab:

50 %

Standardsatz für Polizeibeamte ohne Kind

70 %

Erhöhter Satz bei berücksichtigungsfähigen Kindern

70 %

Ruhestand-Satz (in den meisten Bundesländern)

Für den Rest – also 30 bis 50 Prozent – zahlt deine private Krankenversicherung (PKV). Du brauchst deshalb einen sogenannten Beihilfe-Ergänzungstarif, der nur die Restkosten abdeckt. Das hält die PKV-Beiträge vergleichsweise niedrig.

Was ist pauschale Beihilfe?

Bei der pauschalen Beihilfe fällt das System der Beihilfebemessungssätzen weg, hier beteiligt sich die Beihilfe mit 50% der Kosten einer Krankenvollversicherung, egal ob diese privat oder gesetzlich ist. Jedoch gibt es hier eine Einschränkung für die privatversicherten Beamten in der pauschalen Beihilfe. Hier orientiert sich die Beihilfe an der Hälfte der Versicherungsbeiträge, welche ein gesetzlicher Versicherter bekommen würde. Bei der pauschalen Beihilfe erhältst du also einen festen monatlichen Betrag vom Dienstherrn – unabhängig davon, ob und welche Arztkosten du tatsächlich hattest.

Pauschale Beihilfe – Vorteile

Pauschale Beihilfe – Nachteile

Individuelle Beihilfe: Vor- und Nachteile

Individuelle Beihilfe – Vorteile

Individuelle Beihilfe – Nachteile

Welches Modell gilt in welchem Bundesland?

Dienstherr / Bundesland
Modell
Beihilfesatz (Standard)
Bund (Bundespolizei etc.)
Individuelle Beihilfe
50 % / 70 % (mit Kind)
Bayern
Individuelle Beihilfe
50 % / 70 % (mit Kind)
NRW
Individuelle Beihilfe
50 % / 70 % (mit Kind)
Hamburg
Pauschale Beihilfe möglich
Pauschale je nach Tarif
Bremen
Pauschale Beihilfe möglich
Pauschale je nach Tarif
Baden-Württemberg
Individuelle Beihilfe
50 % / 70 % (mit Kind)
Hessen
Individuelle Beihilfe
50 % / 70 % (mit Kind)
Polizei mit Heilfürsorge
Kein Beihilfesystem
Vollversorgung durch Dienstherrn
Heilfürsorge ist kein Beihilfesystem!

Wer Heilfürsorge erhält (z. B. Bundespolizei), hat weder individuelle noch pauschale Beihilfe. Die Gesundheitskosten werden vollständig vom Dienstherrn getragen. Es wird eine Pflegepflichtversicherung, sowie verschiedene Zusatztarife, benötigt. Informiere dich, welches System für dich gilt, bevor du eine PKV abschließt!

Auswirkungen auf deine private Krankenversicherung

Beihilfe-Modell
Benötigte PKV
Beitragsniveau
Individuelle Beihilfe (50 %)
Ergänzungstarif 50 % (Rest-Absicherung)
Niedrig
Individuelle Beihilfe (70 %)
Ergänzungstarif 30 %
Sehr niedrig
Pauschale Beihilfe
Vollwertige PKV (100 % Absicherung)
Höher
Heilfürsorge
Keine PKV nötig
Kein Beitrag

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen?

Das hängt von deinem Bundesland ab. Einige Länder (z. B. Hamburg, Bremen) bieten die pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe an. In den meisten Ländern gibt es nur die individuelle Beihilfe. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder Beihilfestelle.

Bei der individuellen Beihilfe werden deine tatsächlichen Kosten anteilig erstattet – auch bei sehr hohen Beträgen. Das ist der große Vorteil gegenüber der pauschalen Beihilfe, wo du nur den Fixbetrag erhältst.

Nein. Die Beihilfe erstattet nur als „beihilfefähig“ anerkannte Aufwendungen – in der Regel Leistungen nach GOÄ/GOZ. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), reine Schönheitsoperationen oder nicht zugelassene Behandlungen werden nicht erstattet.

In den meisten Bundesländern steigt dein Beihilfesatz von 50 % auf 70 %, wenn du Kinder hast, die berücksichtigungsfähig sind. Das reduziert den Anteil, den deine PKV abdecken muss, erheblich. Informiere deinen PKV-Anbieter, wenn sich dein Familienstatus ändert.

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