Das Wichtigste in Kürze
Was sind Wahlleistungen?
Wahlleistungen sind Zusatzleistungen im Krankenhaus – zum Beispiel das Zweibettzimmer oder der Chefarzt – die über die Grundversorgung hinausgehen.
Beihilfefähigkeit
Unterschreibe nicht sofort die Wahlleistungen im Krankenhaus, kläre vorher deinen Versicherten-Status ab
Kosten 2026
Zweibettzimmer: ca. 30–120 €/Tag; Chefarzt-Mehrbetrag: Faktor 1,8–3,5 des GOÄ-Regelsatzes.
Für Heilfürsorge
Manche Dienstherrn bieten, im aktiven Dienst, Beihilfe zu den Wahlleistungen gegen Gehaltsabzug an.
Als Polizist mit Beihilfe oder Heilfürsorge fragst du dich vielleicht: Lohnen sich Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer überhaupt, oder zahle ich mehr, als ich zurückbekomme? Die Antwort hängt stark davon ab, welches System für dich gilt.
Was sind Krankenhauswahlleistungen?
Bei einem Krankenhausaufenthalt hast du Anspruch auf die medizinisch notwendige Standardversorgung – das ist die sogenannte allgemeine Krankenhausleistung. Alles, was darüber hinausgeht, ist eine Wahlleistung:
- Chefarztbehandlung (Wahlarztleistung): Du kannst deinen behandelnden Arzt frei wählen. Behandlungen durch den leitenden Arzt, einen Spezialisten oder einen von ihm beauftragten Oberarzt gehören mit dazu.
- Zweibettzimmer: Unterkunft im Zimmer mit nur einem weiteren Bett (statt Mehrbettzimmer)
- Einbettzimmer: Höchste Komfortstufe – eigenes Zimmer
Was erstattet die Beihilfe bei Wahlleistungen?
Wahlleitsungen | Beihilfefähig? | Beihilfesatz | Rest für PKV |
Chefarztbehandlung (Wahlarzt) | Ja | 50–70 % | 30–50 % |
Zweibettzimmer | Ja | 50–70 % | 30–50 % |
Einbettzimmer | teilweise | 50–70 % (Zweibettzimmer wird erstattet. Differenz selbst zu zahlen sofern kein PKV Zusatztarif) | Zusatztarif in der PKV möglich |
Komfortmahlzeiten, Telefon, TV | Nein | Keine Erstattung | Vollständig selbst zu zahlen |
Aktuelle Kosten für Wahlleistungen 2026
30–120 €
Pro Tag für Zweibettzimmer (je nach Krankenhaus und Region)
1,8–3,5x
GOÄ-Multiplikator für Chefarztbehandlung (über dem Regelsatz)
50–70 %
Beihilfeerstattung für beihilfefähige Wahlleistungen, je nach Dienstherr und Status
Was bedeutet der GOÄ-Faktor?
Chefärzte rechnen nach der Gebührenordnung (GOÄ) mit einem Multiplikator ab – üblich ist Faktor 2,3, möglich bis 3,5. Per Sondervereinbarung dürfen sie sogar darüber hinaus abrechnen.
Das Problem: Beihilfe und viele PKV-Tarife erstatten nur bis zum GOÄ-Höchstsatz. Was darüber liegt, zahlst du komplett selbst – daher prüfe die Leistungen deiner PKV oder Anwartschaft.
Lohnt sich das für Polizisten mit Heilfürsorge?
Wer Heilfürsorge erhält (z. B. Landespolizei NRW), ist oft bereits besser versorgt als ein GKV-Versicherter –die Wahlleistungen können je nach Heilfürsorge-Regelung schon zu 50% enthalten sein. Hier gilt:
Doppelversicherung vermeiden!
Prüfe vor dem Abschluss eines Zusatztarifs für Wahlleistungen genau, welche Leistungen deine Heilfürsorge oder Beihilfe bereits abdeckt. In manchen Fällen bist du mit Heilfürsorge bereits für Chefarztbehandlung abgesichert – ein Zusatztarif wäre dann Geldverschwendung.
Für Polizisten mit Beihilfe: Sinnvoll oder nicht?
Wahlleistungen sinnvoll – wenn:
- Du deinen Arzt selber bestimmen möchtest
- Du Wert auf erstklassigen Behandlungen legst
- Die Heilfürsorge/ Beihilfe - Wahlleistungen ohnehin abdeckt
- Du dir das Krankenhaus im Ernstfall aussuchen möchtest
Wahlleistungen weniger sinnvoll – wenn:
- Du selten ins Krankenhaus musst
- Du keinen Wert auf freie Krankenhaus- und Arztwahl legst
- Du pragmatisch veranlagt bist und dich Zimmerkollegen im Krankenhaus nicht stören
Was leistet die Regelversorgung – und was nicht?
Viele Polizisten unterschätzen, wie gut die Regelversorgung im deutschen Krankenhaussystem ist. Du hast als Patient immer Anspruch auf:
- Medizinisch notwendige Behandlung durch Fachärzte (auch ohne Wahlarzt)
- Alle notwendigen Operationen und Eingriffe
- Unterkunft (Mehrbettzimmer: i. d. R. 3–4 Betten)
- Vollverpflegung im Krankenhaus
Was die Regelversorgung nicht bietet: garantierter Chefarzt als Operateur, ruhiges Zweitbettzimmer, Komfortmenü oder schnellere Terminvergabe.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich Wahlleistungen immer vorab vereinbaren?
Ja. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer werden per schriftlichem Vertrag vor der Aufnahme vereinbart. Du kannst also auch spontan entscheiden – aber du musst unterschreiben, bevor du die Leistungen in Anspruch nimmst. Ohne schriftliche Vereinbarung wird nicht abgerechnet.
Gilt Chefarztbehandlung auch für Notfälle?
Nein. Im Notfall behandelt der diensthabende Arzt – egal ob du Wahlleistungen vereinbart hast oder nicht. Die Chefarzt-Vereinbarung gilt für planbare Eingriffe und stationäre Aufnahmen.