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Werdende Eltern im Polizeidienst – Kindernachversicherung

Das Wichtigste in Kürze

2-Monats-Frist

Innerhalb von 2 Monaten nach Geburt: Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Günstige Kosten

Polizeikinder haben meist 80 % Beihilfeanspruch – PKV deckt nur die restlichen 20 % ab.

Gleiche Leistungen
Das Kind erhält nur Leistungen aus dem Tarif des versicherten Elternteils.
Fristversäumnis

Nach 2 Monaten: Vollständige Gesundheitsprüfung – Zuschläge oder Ablehnung möglich.

Als werdende Eltern im Polizeidienst steht die Krankenversicherung des Kindes ganz oben auf der To-do-Liste – und das zu Recht. Denn es gibt eine wichtige Frist zu beachten, deren Versäumnis teuer werden kann.

Was ist die Kindernachversicherung in der PKV?

Wenn ein Polizist oder eine Polizistin privatversichert ist und ein Kind bekommt, muss das Kind ebenfalls krankenversichert werden. In der PKV gibt es dafür die Kindernachversicherung: Das Neugeborene wird ohne Gesundheitsprüfung in die bestehende PKV des Elternteils aufgenommen – sofern die Frist eingehalten wird.

Die wichtigste Frist: 2 Monate nach Geburt

Die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist nur innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt möglich. Wird diese Frist verpasst, ist eine vollständige Gesundheitsprüfung nötig – mit dem Risiko von Risikozuschlägen oder sogar Ablehnung.

Warum ist die PKV für Polizeikinder so günstig?

Der entscheidende Punkt: Polizeikinder sind in den meisten Bundesländern zu 80 Prozent beihilfeberechtigt. Das bedeutet, die PKV muss nur die restlichen 20 Prozent der Krankheitskosten abdecken. Entsprechend günstig sind die Beiträge.

80 %

Beihilfesatz für Polizeikinder (in den meisten Bundesländern)

20 %

Anteil, den die PKV des Kindes abdecken muss

2 Mo.

Maximale Frist für Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Was passiert innerhalb und außerhalb der Frist?

Zeitpunkt der Anmeldung
Gesundheitsprüfung
Risiko
Innerhalb 2 Monate nach Geburt
Keine Prüfung
Keine Zuschläge, keine Ablehnung
Nach 2 Monaten
Vollständige Prüfung
Risikozuschläge oder Ablehnung bei Vorerkrankungen möglich
Wechsel zu einem anderen Anbieter nach 2 Monaten
Vollständige Prüfung
Risikoausschlüsse möglich

Schritt für Schritt: So versicherst du dein Kind

  1. Sofort nach Geburt handeln

    Informiere deinen PKV-Anbieter unmittelbar nach der Geburt – nicht warten bis zum Ende der 2 Monate.

  2. Beihilfeberechtigung klären

    Stelle sicher, dass das Kind als berücksichtigungsfähige Person bei der Beihilfestelle gemeldet ist (80 % Beihilfesatz).

  3. Tarif auswählen

    Das Kind kann nur Leistungen aus dem Tarif des versicherten Elternteils erhalten. Prüfe, ob dein Tarif die nötigen Leistungen enthält.

  4. Beihilfestelle informieren

    Das Kind auch bei der Beihilfestelle als berücksichtigungsfähig anmelden – das erhöht deinen eigenen Beihilfesatz von 50 % auf 70 %.

Bonus: Dein Beihilfesatz steigt ebenfalls!

Sobald du ein Kind hast, das als berücksichtigungsfähig anerkannt ist, steigt in den meisten Bundesländern dein eigener Beihilfesatz von 50 % auf 70 %. Das bedeutet: Dein PKV-Eigenbeitrag für dich sinkt ebenfalls – melde die Änderung deiner Beihilfestelle und deiner PKV.

Welche Leistungen kann das Kind absichern?

Das Kind kann nur die Leistungen nachversichern, die zum Zeitpunkt der Geburt im Tarif des Elternteils enthalten waren. Das hat praktische Konsequenzen:

  • Zahnarztleistungen: Nur wenn im Eltern-Tarif vorhanden
  • Chefarztbehandlung / Einbettzimmer: Nur wenn Elternteil entsprechende Wahlleistungen hat
  • Psychotherapie: Nur wenn im Eltern-Tarif eingeschlossen
  • Kieferorthopädie: Nur wenn enthalten – gerade für Kinder relevant!
Tarif des Elternteils vor Geburt prüfen!

Wenn du weißt, dass du Kinder planst: Prüfe rechtzeitig, ob dein aktueller PKV-Tarif alle Leistungen enthält, die du für dein Kind absichern möchtest – insbesondere Kieferorthopädie und Psychotherapie. Ein Tarifwechsel ist vor der Geburt einfacher als danach.

Was tun, wenn das Kind in der GKV des anderen Elternteils ist?

Ist der andere Elternteil gesetzlich versichert, muss das Kind nicht automatisch privat versichert werden. Es gibt eine Wahl:

  • PKV des beihilfeberechtigten Polizisten: Kind erhält 80 % Beihilfe + PKV-Rest (günstig, aber nur aus dem Eltern-Tarif)
  • GKV des anderen Elternteils (Familienversicherung): Kind ist beitragsfrei mitversichert, hat aber keinen Beihilfeanspruch

Die GKV-Option kann kurzfristig kostenlos erscheinen, verzichtet aber auf den 80 %-Beihilfeanspruch. Eine individuelle Beratung ist hier sinnvoll.

Häufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich die 2-Monats-Frist versäume?

Das Kind kann zwar noch in die PKV aufgenommen werden, aber eine vollständige Gesundheitsprüfung ist dann Pflicht. Wurden Vorerkrankungen oder Frühgeburts-Komplikationen festgestellt, drohen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Handele deshalb immer sofort nach der Geburt.

Grundsätzlich ja – die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung gilt nur bei deinem aktuellen PKV-Anbieter. Möchtest du das Kind bei einem anderen Anbieter versichern, ist eine Gesundheitsprüfung nötig.

In der Regel ist es vorteilhafter, das Kind beim beihilfeberechtigten Elternteil zu versichern – dann profitiert das Kind von den 80 % Beihilfe. Das spart deutlich bei den PKV-Beiträgen im Vergleich zur GKV-Option.

Da die PKV nur die 20 % Restkosten absichert, sind die Beiträge sehr niedrig – oft zwischen 20 und 50 Euro pro Monat, je nach Anbieter und Tarif. Das ist erheblich günstiger als ein Vollversicherungstarif.

Die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung gilt in der Regel auch bei Adoption – mit einer ähnlichen Frist ab dem Adoptionsdatum. Informiere deinen PKV-Anbieter sofort nach der Adoption.

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