Jetzt anrufen: 02641 205445

Familienversicherungen für Polizisten

Als Polizeibeamter stehen dir bei der Krankenversicherung besondere Optionen offen — freie Heilfürsorge, Beihilfe und private Krankenversicherung (PKV) – Alles Themen mit denen du dich wahrscheinlich bereits befassen musstest. Doch wie sieht es eigentlich mit der Familienversicherung aus? Kannst du deine Ehepartnerin/deinen Ehepartner und deine Kinder über dich mitversichern — und wenn ja, zu welchen Bedingungen?

In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen, zeigen die Vor- und Nachteile auf und geben dir praktische Tipps, wie du Fehler und Kostenfallen vermeidest.

Übrigens: Bei vielen der Themen findest du weitere Seiten auf denen wir tiefer ins Detail gehen können.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Freie Heilfürsorge gilt nur für aktive Polizisten
  • Eine Familienversicherung über die freie Heilfürsorge gibt es daher nicht
  • Ehepartner und Kinder haben jedoch einen Beihilfeanspruch was eine private Krankenversicherung häufig zur besten Option macht
  • Entschließt ihr euch für eine GKV solltet ihr unbedingt eine Anwartschaft und ggf. Krankenzusatzversicherungen für euer Kind abschließen

Beihilfeansprüche

Über die Fürsorgepflicht des Dienstherren für seine Beamte ergibt sich auch ein Beihilfeanspruch der Ehepartner und Kinder von Beamten. Auch wenn du selbst als Polizistin oder Polizist Heilfürsorgeberechtigt bist. 

Die Ehepartner haben dabei einen Anspruch auf einen Beihilfesatz von 70 % und die Kinder sogar auf 80 %. Je nach Dienstherr steigt dieser noch weiter auf 90 %, wobei dies nicht die Regel darstellt.

Konkret heißt das, dass ihr hier also bei einer privaten Krankenversicherung nur die restlichen 20 bis 30 % übernehmen müsst.

Mehr zum Thema Beihilfe findest du hier:

Einkommensgrenzen

Natürlich finden sich hier aber auch Ausnahmen bzw. Grenzen. Das Einkommen des Partners ist dabei von zentraler Bedeutung, liegt das Jahreseinkommen oberhalb der Einkommensgrenze erlischt der Beihilfeanspruch. Diese Regelung zielt darauf ab, die Versorgung der Familie zu schützen und gleichzeitig eine sozial gerechte Verteilung der Beihilfe sicherzustellen.

Tabelle Einkommensgrenze

Wichtig zu wissen

  • Einkommensberechnung: Das Einkommen umfasst alle steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. Gehalt, Mieteinnahmen).
  • Überschreitung der Grenze: Liegt das Einkommen über der Grenze, entfällt der Anspruch auf Beihilfe für den Ehepartner.
  • Regionale Unterschiede: Die Höhe der Einkommensgrenze variiert je nach Bundesland.
  • Die Zahlen wurden von uns 2024 recherchiert und können sich jederzeit ändern. Bitte checkt die aktuellen Voraussetzungen bei der jeweiligen Beihilfestelle

Kindernachversicherung

Mit der Geburt des Kindes stellt sich für Beamte die Frage, wie man seinen Nachwuchs optimal krankenversichert. Für Polizisten ist diese Frage besonders komplex, denn eine Familienversicherung über die freie Heilfürsorge gibt es nicht. Trotzdem gilt, dass bei Neugeborenen der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt beginnt. Voraussetzung dafür ist, dass am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf dabei nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein. Im Fall der Heilfürsorge erhält dein Kind dann Beihilfe und du musst den Rest privat versichern.

Mehr zum Thema Kindernachversicherung findest du hier:

Familienzuschlag

In Deutschland erhalten Beamte, Richter und Soldaten verschiedene finanzielle Zulagen. Zum Beispiel den Familienzuschlag. Der jeweilige Dienstherr fördert mit diesem Zuschlag Beamte mit einer Familie, indem zusätzliche finanzielle Ressourcen für den Unterhalt des Ehe- oder Lebenspartners, sowie der eigenen Kinder bereitgestellt werden. So wird die wirtschaftliche Sicherheit der Beamtenfamilien gesteigert.

Mehr zum Thema Familienzuschlag findest du hier:

Fazit: Familienversicherung clever planen

Für Polizeifamilien gilt:

✅ Eine vorausschauende Planung spart langfristig Geld und Nerven — vor allem bei Kinder- und Partnerabsicherung.

💡 Tipp: Lasse deine persönliche Situation unbedingt individuell prüfen, bevor du Entscheidungen triffst — besonders bei Übergängen zwischen GKV und PKV bzw. bei Geburt, Heirat oder Wechsel des Beschäftigungsstatus.

Für was interessierst du dich?

Wähle hier ein Thema aus, über das du mehr erfahren möchtest und lass dich von uns mit Infos versorgen!