Pflegepflichtversicherung für Bundespolizisten
Für Polizeianwärter und Polizisten des Bundes ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beginn der Anwartschaft muss diese nachgewiesen werden. Alles was zur Pflegepflichtversicherung wissen musst, findest du hier!
Besonderheiten für Bundespolizisten
Während der Ausbildung
- Während der Ausbildung erhältst du Heilfürsorge
- Die Bundesheilfürsorge leistet für stationäre Wahlleistungen *)
- Bei einem Krankenhausaufenthalt werden dir pro Tag bis zu 24,50 € vom Gehalt abgezogen
Unsere Empfehlung:
- Pflegepflichtversicherung
- kleine Anwartschaft
- Heilfürsorgeergänzung
- Krankenhaustagegeld 25,-€
- Kur Tagegeld
Nach der Ausbildung
- Nach der Ausbildung erhältst du weiterhin Heilfürsorge
- Bei einem Krankenhausaufenthalt werden dir pro Tag 24,50 € vom Gehalt abgezogen
- Die Bundesheilfürsorge leistet für stationäre Wahlleistungen
Unsere Empfehlung:
- Pflegepflichtversicherung
- große Anwartschaft
- Heilfürsorgeergänzung
- Krankenhaustagegeld 25,-€
- Kur Tagegeld
Nach deiner aktiven Dienstzeit
Nach deiner aktiven Dienstzeit endet deine Heilfürsorge und du wechselst in hier Beihilfe. Hier muss deine Anwartschaft dann aktiviert werden.
Für weiterführende Informationen:
*) Wahlleistungen sind in der Regel Extraleistungen im Krankenhaus. Diese gehen über die medizinisch notwendige Versorgung hinaus. Dazu gehören zum Beispiel die Chefarztbehandlung und/oder die Unterbringung in einem Zweibettzimmer.
Was ist die Pflegepflichtversicherung für Polizisten?
In Deutschland sind Kranken- und Pflegeleistungen voneinander getrennt. Dafür gibt es die Kranken- und die Pflegepflichtversicherung.
Die (freie) Heilfürsorge ist quasi die Krankenversicherung für die Polizisten. Sie beinhaltet allerdings keine Pflegepflichtversicherung. Da es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt, muss diese gesondert abgeschlossen werden.
Die Pflegepflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko bei einer Pflegebedürftigkeit ab und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Im Unterschied zur Krankenversicherung wurde die Pflegepflichtversicherung nicht auf volle Kostendeckung ausgelegt. Sie zahlt nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Im Pflegefall trägst du also daher einen nicht unerheblichen Teil des Pflegerisikos selbst. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und somit identisch bei allen Anbietern.
Was kostet eine Pflegepflichtversicherung?
Du kannst deine Pflegepflichtversicherung sowohl bei einer gesetzlichen – als auch bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Die Unterschiede liegen in der Kalkulation der Beiträge.
Während bei der privaten Pflegepflichtversicherung dein Eintrittsalter entscheidend für den Beitrag ist, wird bei der Pflegepflichtversicherung der gesetzlichen Krankenkassen dein Einkommen zugrunde gelegt.
Polizeianwärter ohne Kind: Grundgehalt: 1.268,- €, Beitragssatz: 3,05 % → monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 38,67 € (Stand 2024)
18-jähriger, gesunder Polizeianwärter: monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 31,38 € (DBV Stand 2024)
Da alle Polizisten spätestens zur Pensionierung die „Beihilfe“ erhalten, empfehlen wir in der Regel den Abschluss der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung.