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Die Pflegepflichtversicherung für Polizisten in Niedersachsen

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze:

Das Wichtigste in Kürze

  • Polizisten in Niedersachsen müssen selbstständig eine Pflegepflicht­versicherung abschließen.
  • Die (freie) Heilfürsorge und die Beihilfe beinhalten keine Pflegepflicht­versicherung.
  • Die Pflegepflicht­versicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Dienstantritt nachgewiesen werden.
  • Mit Beginn der Ausbildung empfehlen wir den Abschluss der kleinen Anwartschaft
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Besonderheiten in Niedersachsen

Während der Ausbildung

  • Während der Ausbildung erhältst du Heilfürsorge
  • Die Heilfürsorge in Niedersachsen leistet nicht für stationäre Wahlleistungen

Unsere Empfehlung:

Nach der Ausbildung

  • Nach der Ausbildung erhältst du weiterhin Heilfürsorge
  • Die Heilfürsorge in Niedersachsen leistet nicht für stationäre Wahlleistungen
  •  

Unsere Empfehlung:

*) Wahlleistungen sind in der Regel Extraleistungen im Krankenhaus. Diese gehen über die medizinisch notwendige Versorgung hinaus. Dazu gehören zum Beispiel die Chefarztbehandlung und/oder die Unterbringung in einem Zweibettzimmer.

Was ist die Pflegepflicht­­versicherung für Polizisten?

In Deutschland sind Kranken- und Pflegeleistungen voneinander getrennt. Dafür gibt es die Kranken- und die Pflegepflichtversicherung.

Die (freie) Heilfürsorge ist quasi die Krankenversicherung für die Polizisten. Sie beinhaltet allerdings keine Pflegepflicht­versicherung. Da es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt, muss diese gesondert abgeschlossen werden.

Die Pflegepflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko bei einer Pflegebedürftigkeit ab und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Im Unterschied zur Krankenversicherung wurde die Pflegepflichtversicherung nicht auf volle Kostendeckung ausgelegt. Sie zahlt nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Im Pflegefall trägst du also  daher einen nicht unerheblichen Teil des Pflegerisikos selbst. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und somit identisch bei allen Anbietern.

Was kostet eine Pflegepflicht­versicherung?

Du kannst deine Pflegepflicht­versicherung sowohl bei einer gesetzlichen – als auch bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Die Unterschiede liegen in der Kalkulation der Beiträge.

Während bei der privaten Pflegepflicht­versicherung dein Eintrittsalter entscheidend für den Beitrag ist, wird bei der Pflegepflicht­versicherung der gesetzlichen Krankenkassen dein Einkommen zugrunde gelegt.

Polizeianwärter ohne Kind: Grundgehalt: 1.268,- €, Beitragssatz: 3,05 % → monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 38,67 € (Stand 2024)

18-jähriger, gesunder Polizeianwärter: monatlicher Beitrag zur Pflegepflichtversicherung: 31,38 € (DBV Stand 2024)

Da alle Polizisten spätestens zur Pensionierung  die „Beihilfe“ erhalten, empfehlen wir in der Regel den Abschluss der Pflegepflicht­versicherung bei einer privaten Kranken­versicherung.

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